HCI Schiffsfonds V: Falsch beratene Anleger des kriselnden Schiffsfonds können Schadensersatz fordern

HCI Schiffsfonds V: Falsch beratene Anleger des kriselnden Schiffsfonds können Schadensersatz fordern
04.10.2012265 Mal gelesen
Der Dachfonds HCI Schiffsfonds V kriselt bereits seit einiger Zeit. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger der Schiffsbeteiligung geltend machen?

Der Dachfonds HCI Schiffsfonds V kam im Jahr 2003 auf den Markt. Der Schiffsfonds beteiligte sich am Beginn der Laufzeit an sieben Schiffen. 2010 wurde die MS Frisian Commander veräußert. Dem HCI Schiffsfonds V verblieben das Containerschiff MS Stadt Rotenburg sowie die fünf Frachter MS Jannie C, MS MarCommanche, MS MarCherokee, MS Maria Green und MS Pasadena. Für drei der Frachter mussten im Jahr 2010 Sanierungskonzepte erarbeitet werden. Im Frühjahr 2012 wurde bei den Schiffen MS MarCherokee und MS MarCommanche erneut eine Finanzierungskonzept nötig.

 

Anleger des HCI Schiffsfonds V, die sich angesichts der wiederholten Schwierigkeiten von ihren Beteiligungen an dem HCI Schiffsfonds V lösen möchten, können erwägen, ihre Kapitalanlage durch einen Fachanwalt des Kapitalanlagenrechts überprüfen zu lassen. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs aus dem HCI Schiffsfonds V ausgelotet werden. Ein Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein, welche oft zu wünschen übrig ließ.

 

Schadensersatzansprüche bei falscher Anlageberatung

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds V von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Auch hinsichtlich der Aufklärung über Provisionszahlungen lohnt es sich oft, die Anlageberatung zu überprüfen.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds V, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Schiffsfonds V sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Ansprüche und Rechte der Schiffsfonds-Anleger

 

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