HCI Schiffsfonds VIII – Schadensersatz für falsch beratene Anleger

HCI Schiffsfonds VIII – Schadensersatz für falsch beratene Anleger
02.10.2012362 Mal gelesen
Der HCI Schiffsfonds kam bereits einmal in Bedrängnis und eine weiträumige Entspannung steht auf dem Schifffahrtsmarkt noch aus. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Schiffsfonds geltend machen?

Der HCI Schiffsfonds VIII hat bereits die ersten ernsthaften Probleme hinter sich. Durch den Notverkauf des Fondsschiffs MS Lake Erie wurde eine finanzielle Notlage behoben. Da krisenhafte Situation der Transportschifffahrt nach wie vor anhält, stellt sich für die Anleger des 2004 aufgelegten HCI Schiffsfonds VIII die Frage, wie es mit den verbliebenen Frachtschiffe MS Ile de Batz und MS Ile de Molene, dem Massengutfrachter MS Lake Ontario, den Containerschiffe MS Maria Sibum, MS Pioneer und MS Pandora und dem Produktentanker MT Nordamerika weitergehen wird.

 

Anleger des HCI Schiffsfonds VIII, die nicht einfach abwarten wollen, welches Schicksal die Schifffahrtskrise für ihre Kapitalanlage bereithält, können ihre Beteiligung an dem HCI Schiffsfonds VIII durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann geklärt werden, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Ansatzpunkt für eine solche Prüfung ist die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater, die allzu oft Fehler aufwies.

 

Schiffsfondsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen!

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Schiffsfonds VIII von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds VIII, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Schiffsfonds VIII sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Dabei sollten sie allerdings beachten, dass es neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist von Ansprüchen aus falscher Anlageberatung auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt, die auf die Kenntnis der Anleger von der falschen Beratung abstellt.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

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