AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2: Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Aktien Fonds Anlegerschutz
30.09.2012273 Mal gelesen
Falschberatung und Prospektfehler ermöglichen Ansprüche für Anleger des AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2

Vom boomenden Markt der Videospiele sollten die Anleger des AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2 profitieren können; eine ganz außergewöhnlich lukrative Investitionsmöglichkeit sollte der Fonds sein, berichten uns Mandanten aus den Gesprächen mit den Beratern ihrer Bank. Als seriöses Angebot von Partnerunternehmen, mit denen man schon lange zusammenarbeiten würde, wurde Bankkunden der Fonds schmackhaft gemacht. An dem ab Mitte September 2005 vertriebenen Fonds beteiligten sich rund 590 Anleger mit insgesamt 24,76 Mio. €, die ihr investiertes Kapital wohl abschreiben müssen.

Schadenersatz für Anleger

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt zahlreiche Anleger des krisengebeutelten AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2. Wir sehen gute Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, da nach unserer Erfahrung die Anleger über wesentliche Eckpunkte des ihnen empfohlenen Fonds sowie die damit einhergehenden Risiken nicht ausreichend oder sogar falsch informiert wurden und der Fondsprospekt nach unserem dafürhalten eklatante Mängel aufweist.

  • Unerfahrener Initiator: Zum einen wurde in den uns bekannten Beratungen verschwiegen, dass die Anbieterin und Initiatorin des Fonds, die AAA Capital Atlantic Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG erst ein Jahr zuvor, am 30.7.2004, gegründet wurde und bis dahin erst einen Spiele-Fonds initiiert hatte (AAA Capital Games Production and Sales Fonds Nr. 1), dessen wirtschaftliche Entwicklung zum Beratungszeitpunkt überhaupt nicht beurteilt werden konnte. Da sie erst ein Jahr existierte, konnte das Unternehmen auch über keine Leistungsbilanz verfügen, aus der Angaben zur Entwicklung und Qualität der Fondsprodukte entnommen hätten werden können. Wenn in der Beratung auf den vermeintlich erfahrenen Partner verwiesen wurde, stehen Beratung und Realität in eklatantem Widerspruch.

  • Unerfahrener Produktions- und Vermarktungspartner: Hinzu kommt, dass es sich beim Produktions- und Vermarktungspartner des Fonds, der mit der 10Tacle Studios AG, um ein junges und unerfahrenes Unternehmen handelte, das erst im Jahr 2003 gegründet worden war und dessen Leistungsmöglichkeiten und -fähigkeit infolgedessen noch gar nicht beurteilt werden konnte. Darauf wurde in den uns bekannten Beratungsgespräch überhaupt nicht hingewiesen. Im Prospekt ist bei diesem Unternehmen das Gründungsjahr nicht ausgewiesen, wohl um dem Leser das Erkennen dieses wichtigen Umstandes unmöglich zu machen.

  • Erhebliche Interessenkonflikte bei den Hintermännern: Hintergrund dieses Verschleierungsversuchs wird wohl der Umstand gewesen sein, dass die Fondsinitiatorin sowie das Management der AAA Capital Holding GmbH Aktionäre der 10Tacle Studios AG waren, hier also erhebliche Interessenkonflikte bestanden. Auf diese wird zwar versteckt im Prospekt hingewiesen, in den uns bekannten Beratungen wurde dieser Umstand allerdings nicht erwähnt. Die 10Tacle Studios AG hat im August 2008 Insolvenz angemeldet.

  • Fehlerhafte Prospektberechnungen bei den Kosten: Die Berater haben unseren Mandanten zudem nicht erklärt, welcher Anteil des von ihnen investierten Betrages für investive Zwecke verwendet wird. 15,35% des ausschließlich mit Eigenkapital finanzierten Fonds sollten laut Prospekt in Anlaufkosten fließen. Allerdings fehlt bei dem "Beispielhaften Investitionsplan" auf Seite 31 des Prospekts das Agio in Höhe von 5% des Kommanditkapitals, so dass die dort angegebenen %-Sätze nicht die tatsächlichen Anteile an dem von den Anlegern aufzubringenden Kapital darstellen. Tatsächlich belaufen sich die Positionen der nicht investiven Mittelverwendung auf 22,53% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals.

  • Vertriebsprovisionen zu niedrig ausgewiesen: Ausweislich der textlichen Erläuterungen wird für die Eigenkapitalvermittlung auch nicht nur die auf Seite 31 mit 7% ausgewiesene Vergütung gezahlt, vielmehr ist hier das Agio hinzuzurechnen. Dementsprechend unzutreffend sind auch die Darstellungen des Investitions- und Finanzierungsplans auf Prospektseite 70. Das Agio wird hier außerhalb der Gesamtinvestitionskosten ausgewiesen, dabei fließt es in die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung, so dass diese nicht 1,134.000 € sondern 1.944.000 € und damit 11,43% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals beträgt.

  • Anteil der werthaltigen Investition weit geringer als angegeben: Hinzu kommt, dass die Fertigstellungsgarantie nicht zur investiven Mittelverwendung sondern zu den Fondskosten gehört. Ebenfalls nicht zu der investiven Mittelverwendung zu zählen sind die Überschreitungs- und Liquiditätsreserve in Höhe von insgesamt 8,77%, die in der Darstellung der Mittelverwendung auf Seite 70 des Prospekts mit den Produktions- und Produktionsnebenkosten aufaddiert werden. Dies betragen bei zutreffender Betrachtung nicht 84,65% sondern lediglich 68,70% des von den Anlegern investierten Betrages.

  • Prospektfehler blieben in Beratungen unerwähnt: Weder auf die konkrete Mittelverwendung, noch auf die Unrichtigkeiten des Prospekts respektive auf die korrekten Prozentzahlen wurden die Anleger des Fonds, mit denen wir gesprochen haben, durch ihre Berater hingewiesen.
  • Banken klärten nicht über eigene Provisionen auf: Letztlich unterblieb regelmäßig die Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen, über das nach der Kickback - Rechtsprechung des BGH im Beratungsgespräch zwingend aufzuklären gewesen wäre.

All diese Punkte begründen einzeln und kumuliert Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken und Sparkassen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Haben auch Sie eine Beteiligung am AAA Capital Game Production and Sales Fonds Nr. 2 gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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