HCI Renditefonds V – Fachanwalt klagt für Anleger Schadensersatz ein

HCI Renditefonds V – Fachanwalt klagt für Anleger Schadensersatz ein
19.09.2012343 Mal gelesen
Wurden Anleger des Schiffsfonds HCI Renditefonds V bei der Anlageberatung falsch beraten, stehen ihnen Schadensersatzansprüche zu. Beispielsweise handelt es sich bei einem Schiffsfonds nicht um eine sichere Kapitalanlage.

Es schien zuletzt, als sei der Schiffsfonds HCI Renditefonds V wieder in ruhige Wasser gesteuert. Die Anleger konnten nach ausgefallenen Ausschüttungen wieder eine (reduzierte) Auszahlung in Empfang nehmen. Jedoch kommen auf die Anleger der Schiffsbeteiligung erneut Probleme zu. Die beiden Containerschiffe MS Karin Schulte und MS Otto Schulte meldeten am 17.09.2012 Insolvenz an. Bereits im Jahr 2010 bedurften die beiden Schiffe der finanziellen Sanierung.

 

Neben der MS Karin Schulte und der MS Otto Schulte verfügt der HCI Renditefonds V noch über die drei Schiffe MS Abram Schulte, MS HR Endeavour und MS Bulk Europe. Beim Start des HCI Renditefonds V verfügte der Schiffsfonds noch über Beteiligungen an acht Schiffen. Die Schiffe MS Beluga Enterprise, MS Beluga Emotion und MS Beluga Eternity wurden bereits im Jahr 2009 bzw. 2010 verkauft.

 

Nach der Doppelinsolvenz verbleiben dem HCI Renditefonds V noch drei Schiffe

 

Was können Anleger des Dachfonds HCI Renditefonds V jetzt unternehmen? Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger den drohenden Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem HCI Renditefonds V ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des HCI Renditefonds V ergeben, stehen Schadensersatzansprüche  wegen falscher Beratung im Raum. Nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind.

 

Anleger mussten vor Investition über Risiken aufgeklärt werden

 

Schiffsdachfonds wie der HCI Renditefonds V sind keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet, denn es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken  - wie zum Beispiel im Fall einer Insolvenz -innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen.

 

Haben Anleger des HCI Renditefonds V das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der Insolvenzen der beiden Containerschiffe MS Karin Schulte und MS Otto Schulte sollten die Anleger des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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