Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect können auf Schadensersatz klagen anstatt weiter auf ihr Geld zu warten

Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect können auf Schadensersatz klagen anstatt weiter auf ihr Geld zu warten
15.09.2012318 Mal gelesen
Anleger des geschlossenen offenen Immobilienfonds AXA Immoselct, die nicht länger auf ihr Geld warten wollen, können vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Geduld ist eine Tugend, die nicht überstrapaziert werden sollte. Die Geduld der Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds AXA Immoselect wird derzeit aber auf eine harte Probe gestellt. Auf die Auszahlung April 2012 mussten die Anleger bereits verzichten. Ob es in diesem Jahr noch eine Auszahlung geben wird, ist offen. Anleger, deren Geduldsfaden gerissen ist und die nicht länger auf ihr Geld warten möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Er kann Ansprüche auf Schadensersatz prüfen.

Seitdem die erste Ausschüttung des aufgelösten AXA Immoselect im April 2012 ausfiel, konzentriert sich die Aufmerksamkeit der Anleger auf die zweite Ausschüttung. Ob, wann und in welcher Höhe diese an die die Anleger fließen wird, hierzu äußert sich das Fondsmanagement im Monatsbericht August 2012 zurückhaltend. Denn neben den zu bedienenden Krediten müssen auch die laufenden Kosten des Fonds bezahlt werden. Auch gestalte sich die Abwicklung des AXA Immoselect alles andere als reibungslos, da sich anhand der bisherige Verkäufe erkennen ließe, dass das Marktumfeld schwierig sei. Darüber hinaus wurden 6 Immobilien im Zuge einer Routinebewertung um 2,06 Mio. Euro abgewertet.

Möglichkeiten der Anleger

Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, die angesichts der bisherigen Schwierigkeiten nicht länger an der Abwicklung teilnehmen möchten. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Eine weitere Alternative ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn der AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Anlage angepriesen wurde. Dass das in dem Fonds angelegte Geld keineswegs jederzeit verfügbar ist, mussten die Anleger bereits bei der Schließung feststellen.

Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

Weitere Informationen: Infoseite AXA Immoselect

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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