PCE MS Irène: Rechte und Ansprüche der Anleger des Schiffsfonds

PCE MS Irène: Rechte und Ansprüche der Anleger des Schiffsfonds
31.08.2012361 Mal gelesen
Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger der Schiffsbeteiligung PCE MS Irène geltend machen?

Es steht seit längerem nicht alles zum Besten in den Finanzen des Schiffsfonds PCE MS Irène. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds stagnieren seit längerem. Jetzt kommen jedoch größere Probleme auf die Schiffsbeteiligung PCE MS Irène zu: Das Containerschiff MS Irène musste am 27.08.2012 Insolvenz anmelden und befindet sich in vorläufiger Zwangsverwaltung. Das 1996 gebaute Schiff war für den gleichnamigen, 2004 vom Emissionshaus PCE aufgelegten Schiffsfonds unterwegs. Mit den Finanzen des Fonds PCE MS Irène stand es bereits in der Vergangenheit nicht zum Besten. Eine Auswirkung war, dass die Ausschüttungen des Schiffsfonds seit längerem stagnierten.

 

Doch die ausgefallenen Ausschüttungen sind im Vergleich zu den jetzt drohenden Verlusten aufgrund der Insolvenz eher ein kleineres Übel. Was können die Anleger des Schiffsfonds PCE MS Irène -  neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren - unternehmen, um ihr in den Fonds investiertes Kapital zu retten?  Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in die Schiffsbeteiligung. So kann geklärt werden, welche weiteren Alternativen den Anlegern des PCE MS Irène offen stehen und ob ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

 

Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen

 

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung der MS Irène zeigt, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

 

Wurden Anleger des Schiffsfonds PCE MS Irène falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des PCE MS Irène sollten in der jetzigen Situation daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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