Schiffsfonds Krise: Global Bulker I Anleger beantragen Gläubigerinsolvenz über GHF Vermögen

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26.08.2012446 Mal gelesen
Die Schiffsfonds Krise zieht nicht nur immer mehr geschlossene Schiffsbeteiligungen in die Tiefe. Mittlerweile macht sie auch vor namhaften Schiffsfonds Initiatoren nicht mehr Halt. Aktuell betroffen: Der eine Vielzahl von Schiffsfonds Beteiligungen aufgelegte Initiator GHF. Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, haben Anleger des GHF Schiffsfonds Global Bulker I - MS Global Hebe beim Amtsgericht Leer einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GHF - Gesellschaft für Handel und Finanz mbH gestellt.

GHF Gläubigerinsolvenz : Antrag aus Reihen der GHF Schiffsfonds Global Bulker IGesellschafter

Wie die Fondszeitung weiter berichtet, wurde der Antrag auf Gläubigerinsolvenz aus den Reihen der Zeichner des seinerseits insolventen GHF Schiffsfonds Global Bulker I - MS Global Hebe gestellt. Der GHF Global Bulker I - MS Global Hebe - hatte - wie bereits an dieser Stelle berichtet - infolge einer nicht zustande gekommenen Platzierungsgarantie den Gang vor das Insolvenzgericht antreten müssen.

GHF Schiffsfondsanlegern droht Totalverlust

Nach der nunmehr bekannt gewordenen Beantragung eines Gläubigerinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Schiffsfonds Initiators GHF droht nicht nur den Gesellschaftern des GHF Schiffsfonds Global Bulker I -MS Global Hebe - der Totalverlust des ihrerseits  in den 2008 aufgelegten Eigenkapitalfonds investierten Geldes. Mittlerweile müssen sämtliche Anleger von GHF Schiffsfonds befürchten, dass auch ihre Schiffsbeteiligungen zwangsläufig in den Abwärtssog der drohenden GHF Pleite hineingezogen werden. Für die betroffenen Zeichner vonzahlreichen GHF Schiffsbeteiligungen bedeutet dies, dass auch sie um ihre einstmals sicher geglaubten Einlagen werden zittern müssen.

GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
 
 
 

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen


Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
 
 

 
Was können betroffene  GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun? 


Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.