Schiffsfonds Krise: Auch Anleger des MPC Fonds MS Santa R Schiffe sollen nachschießen

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26.08.2012456 Mal gelesen
Die Krise unter den geschlossenen Schiffsbeteiligungen reißt nicht ab. Immer öfter werden die in den vergangenen Jahren ihr Geld in vermeintlich Gewinn bringende Fondsbeteiligungen investierenden Schiffsfonds Anleger seitens der jeweiligen Schiffsfonds Initiatoren zwecks Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschüssen oder Kapitalerhöhungen aufgefordert. Aktuell betroffen: Die Anleger des zwischen 2001 und 2002 aufgelegten MPC Schiffsfonds MS Santa R Schiffe. Einem Bericht der Fondszeitung zufolge sollen die MPC Santa R Schiffsfondsanleger zwecks Sanierung des in Schräglage geratenen Schiffsfonds insgesamt € 19 Millionen nachschießen.

MPC MS Santa R Schiffe: Bei Scheitern der Sanierungsmaßnahmen drohen Notverkäufe

Wie die Fondszeitung weiter berichtet, bedarf der in wirtschaftliche Schieflage geratene MPC Santa R Schiffe nach einer erst 2011 notwendig gewordenen Finanzspritze in Höhe von seinerzeit 15,85 Prozent der ursprünglichen Kommanditeinlage nun abermals frischem Kapitals. Für den Fall, dass die geplante Sanierung des in insgesamt 7 baugleiche Containerschiffe (MS Santa Rafaela, MS Santa Rebecca, MS Santa Ricarda, MS Santa Roberta, MS Santa Romana, MS Santa Rosanna, MS Santa Rufina) investierenden MPC Santa R-Schiffe scheitern sollte, wurden den MPC Fondsanlegern laut Fondszeitung Informationen bereits Notverkäufe der MPC Fondsschiffe in Aussicht gestellt.

MPC Santa R Schiffsfondsanlegern droht Totalverlust

Unabhängig wie sich  die seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 98.153.000,00 an dem MPC Santa R Schiffe beteiligenden Schiffsfondsanleger entscheiden, fällt die bisherige Bilanz des bereits früh in Schräglage geratenen MPC Schiffsfonds verheerend aus. So mussten die Anleger des ihr Geld in die insgesamt 7 Containerschiffe des MPC Santa R Schiffe investierenden Schiffsfonds bereits seit dem Jahr 2009 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Scheitert die zweite Sanierungswelle, werden sich die MPC Santa R Schiffsfondsanleger voraussichtlich auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen müssen.
 

 
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich  zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei  vor die "Wahl" gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als "freiwillig" deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie - so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben - mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.


Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungensowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
 


 MPC Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt 


Betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
 

MPC Schiffsfonds : Absolute taggenaue Verjährungnach 10 Jahren


MPC Schiffsfonds Anleger sollten bei der Entscheidung, ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten, stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an MPC Schiffsfonds, die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden  beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.09.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.09.2012 verjähren.
Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits in Kürze taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.
 
 

Was können betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?


Geschädigte Anleger problematischer MPC Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist - wie bereits oben dargestellt - ein rasches Handeln dringend geboten.