Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anteilsrücknahme ausgesetzt – Welche Rechte haben Anleger?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Anteilsrücknahme ausgesetzt – Welche Rechte haben Anleger?
20.08.2012296 Mal gelesen
Wie können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P trotz der zeitlich unbegrenzten Schließung des Fonds an ihr Geld kommen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Schadensersatzansprüche.

Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA) hat seit Beginn des Jahres die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Währenddessen verursacht die Krise der offenen Immobilienfonds bei immer mehr Zielfonds des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P immense Probleme. Im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Damit ist auch das von dem Dachfonds investierte Geld in der Abwicklung "gefangen". Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P von Liquidationen betroffen, da neben den Fonds CS Euroreal und SEB Immoinvest auch noch weitere Zielfonds von der Krise der offenen Immobilienfonds heimgesucht wurden. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

 

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

 

Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ausführlich beschrieben wird.

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P

 

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