Dr. Peters DS-Fonds 102 MT Stena Venture: Droht Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen?

Dr. Peters DS-Fonds 102 MT Stena Venture: Droht Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen?
20.08.2012382 Mal gelesen
Müssen die Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sich gegen die drohende Rückforderung von Ausschüttungen wappnen? Welche Rechte und Ansprüche können Anleger geltend machen?

Den Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture wurde eine mögliche Rückzahlung von bisher erhaltenen Ausschüttungen in Aussicht gestellt. Bereits im Frühjahr 2012 machte der Charterer des Tankers, die japanische Reederei Sanko Steamship Ltd., durch finanzielle Probleme von sich reden. Im Sommer folgte die Insolvenz der Reederei. Nun mussten die Anleger der Schiffsbeteiligung erfahren, dass die Fondsgesellschaft am Ende des Jahres eine Rückzahlung der bislang getätigten Ausschüttungen des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture in Erwägung zieht. Dass solche Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden, mussten Anleger von Schiffsfonds während der aktuellen Krise der Schifffahrt immer wieder erfahren.

 

Anleger der im Jahr 2003 aufgelegten Schiffsbeteiligung Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture, können sich angesichts der möglichen Rückzahlung der Ausschüttungen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Anleger können auch im Fall einer geforderten Rückzahlung von Ausschüttungen Rechte geltend machen

 

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört die nicht ausreichende Risikoaufklärung. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture um ein Unternehmen handelt, mit dem entsprechende Risiken verbunden sind. So besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge  nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Provisionen aufgeklärt, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen.

 

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler geschahen, sollten angesichts der aktuellen Überlegungen der Fondsgesellschaft nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wurden Anleger falsch beraten, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu