Prorendita 3 – Ansprüche und Rechte der Anleger des Lebensversicherungsfonds

09.08.2012 423 Mal gelesen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 über die Möglichkeit, bei falscher Anlageberatung Schadensersatz einklagen zu können Interessengemeinschaft für Anleger.

Lebensversicherungsfonds erfreuten sich Mitte des letzten Jahrzehnts großer Beliebtheit. Daher entwickelte auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, Lebensversicherungsfonds. Der im Jahr 2005 auf den Markt gebrachte Fonds Ideenkapital Prorendita 3 investierte in "gebrauchte" britische Kapitallebensversicherungen. Annähernd 4.000 Anleger legten Geld in dem  Lebensversicherungsfonds Prorendita 2 an. Der Fonds erwarb mit Hilfe des anlegten Geldes auf dem Zweitmarkt über 3.000 Policen britischer Kapitallebensversicherungen. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Doch die Ausschüttungen des Prorendita 3 flossen nicht so üppig wie beim Start des Fonds prognostiziert. Im Gegenteil.

 

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass die Entwicklung vieler Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet verlief. Durch die Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch der Handel mit den Policen erlahmte. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 3 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Zu den negativen Auswirkungen dieser Entwicklung zählt, dass Anleger auf ihre Ausschüttungen verzichten müssen. Wie die zukünftige Entwicklung des Prorendita 3 aussehen wird, bleibt abzuwarten.

 

Interessengemeinschaft und Schadensersatz

 

Möchten Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 nicht länger an ihre enttäuschende Kapitalanlage gebunden sein, sollten sie erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 3, die das Gefühl haben, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche und ähnliche Hinweise und Erklärungen fehlten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 lösen können und Schadensersatz verlangen können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger des Fonds Prorendita 3. Neben den individuellen Schadensersatzklagen ist auch eine Teilnahme an der Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds möglich. Im Rahmen der Interessengemeinschaft schließen sich viele Anleger zusammen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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