Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal – Welche Rechte stehen den Anlegern des Schiffsfonds zu?

Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal – Welche Rechte stehen den Anlegern des Schiffsfonds zu?
07.08.2012516 Mal gelesen
Die Ausschüttungen des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal für das Jahr 2011 fielen bereits Sondertilgungen der Kredite zum Opfer. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?

Die Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal betreibt das Containerschiff MS Lloyd Parsifal. Doch die Anleger der 2006 aufgelegten Schiffsbeteiligung konnten sich bislang nur selten über prognosegemäße Ausschüttungen freuen. Im Gegenteil, sie mussten bereits mehrfach auf Ausschüttungen des Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal verzichten. Jene für das Jahr 2011 wurde beispielsweise auf Druck einer finanzierenden Bank gestrichen, weil eine Verletzung der 105 %-Klausel (auch loan-to-value-Klausel) droht.

 

Risikofaktoren Yen-Kredite und 105 %-Klausel

 

Im Fall der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal droht durch die Yen-Kredite des Fonds eine Verletzung der loan-to-value-Klausel. Da der Kurs des Yen in den vergangenen Jahren stark anstieg, verteuerte sich nicht nur die Kredittilgung. Auch der Wert des Kredites stieg an, ohne dass der Wert des Containerschiffs ebenfalls anstieg. Im Fall des Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal forderten die Banken wegen des drohenden Verstoßes gegen die 105 %-Klausel daher, dass die Kredite des Schiffsfonds vorrangig getilgt werden.

 

Angesichts der schwierigen Bedingungen auf dem Markt für Schiffstransporte scheint es, als habe der Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal noch nicht alle Klippen sicher umschifft. Was können Anleger der Schiffsbeteiligung jetzt unternehmen? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal noch ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal ergeben,  stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsdachfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal ist daher nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich.

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 71 MS Lloyd Parsifal das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten und wird demnächst Schadensersatzklagen für Anleger von Lloyd Schiffsbeteiligungen einreichen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Lloyd Fonds Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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