Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea – Welche Rechte stehen den Anlegern des Schiffsfonds zu?

Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea – Welche Rechte stehen den Anlegern des Schiffsfonds zu?
04.08.2012342 Mal gelesen
Der Start des Schiffsfonds MS Thira Sea war mit Schwierigkeiten verbunden. Für die Anleger bedeutet dies in erster Linie, dass die Ausschüttungen deutlich unter dem Plan liegen. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern der Schiffsbeteiligung zu?

Schon der Start der Schiffsbeteiligung LF MS Thira Sea des Anbieters Lloyd Fonds AG war schwierig. Gleich zu beginn wurde das namensgebende Schiff MS Thira Sea gegen das baugleiche Schwesterschiff MS Tosa Sea ausgetauscht. Und es scheint, als seien die Startschwierigkeiten noch nicht überwunden, denn die wirtschaftliche Situation des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea erlaubt keine Ausschüttungen. Geplant waren Ausschüttungen von 7 % und mehr. Die Aussichten auf eine baldige Besserung sind gering, denn die MS Tosa Sea kämpft mit geringen Charterraten. Zudem hat die Tilgung der Darlehen der MS Tosa Sea Vorrang vor Auszahlungen an den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea.

Wie sich die wirtschaftliche Entwicklung des Schiffsfonds zukünftig gestalten wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der herausfordernden Bedingungen auf dem Schiffstransportmarkt hat es den Anschein, als habe der Schiffsfonds noch schwieriges Fahrwasser vor sich. Was können Anleger der Schiffsbeteiligung jetzt unternehmen? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea noch ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ergeben, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsdachfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ist daher nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten und wird demnächst Schadensersatzklagen für Anleger von Lloyd Schiffsbeteiligungen einreichen.

Weitere Informationen:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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