Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII – Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds bei falscher Anlageberatung

Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII – Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds bei falscher Anlageberatung
04.08.2012842 Mal gelesen
Es steht nicht alles zum Besten bei dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern der Schiffsbeteiligung zu?

Die 2005 von der Lloyd Fonds AG aufgelegte Schiffsbeteiligung LF 65 Flottenfonds VIII investiert in 2 Containerschiffe und 2 Tanker. Doch im siebten Jahr nach dem Start zeigt sich, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Schiffsfonds den Prognosen hinterherhinkt. Die Fondsschiffe leiden unter Problemen. Die angespannte Liquiditätssituation der Schiffe ließ die prognostizierten Ausschüttungen nicht zustande kommen. Der Tanker MT London Star kann nur niedrige Charterraten erzielen und der Tanker MT New York Star musste im Frühjahr 2011 restrukturiert werden.

Wegen der schwierigen Darlehenstilgung besteht bei den beiden Containerschiffen MS Helena Schulte und MS Noro wegen der sogenannten 105 %-Klausel Gefahr. Beträgt der Wert des Kredits gegenüber dem Wert des finanzierten Schiffs mehr als die namensgebenden 105 %, können die Banken verschiedene Sanktionen verhängen. Für den Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII stellte die 105 %-Klausel einen Risikofaktor dar, der aktuell Zahlungen der Fondsschiffe an den Schiffsfonds verhindert.

Wie sich die wirtschaftliche Entwicklung des Schiffsfonds zukünftig gestalten wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der schwierigen Bedingungen auf dem Schiffstransportmarkt scheint es, als habe der Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII noch nicht alle Klippen sicher umschifft. Was können Anleger der Schiffsbeteiligung jetzt unternehmen? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII noch ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus dem unternehmerischen Charakter des Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII ergeben, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen falscher Beratung im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung ausreichend erklärt, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Schiffsdachfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Beteiligungen am Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII ist daher nur bei einer entsprechenden Nachfrage möglich.

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 65 Flottenfonds VIII das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten und wird demnächst Schadensersatzklagen für Anleger von Lloyd Schiffsbeteiligungen einreichen.

Weitere Informationen:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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