EEH MS Blankenese : Vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet
Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtete, musste nun über das Vermögen des stets unter Plan fahrenden und in das 629 TEU Multi-Purpose-Containerschiff MS "MCP Blankenese" investierenden EEH Schiffsfonds am 26.07.2012 die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden. An dem eine Summe in Höhe von € 9.301.000,00 umfassenden Investitionsvolumen des 2007 platzierten EEH Schiffsfonds hatten sich die Anleger seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 4.620.000,00 beteiligt.
EEH Schiffsfondsanleger der MS "MCP Blankenese"erhalten keinerlei Ausschüttungen
Für die Anleger des laut Fondstelegramm Informationen exklusiv über das Finanzkontor Vater vertriebenen EEH Schiffsfonds hat sich der Beitritt zu keinem Zeitpunkt gerechnet: Warteten die EEH Schiffsfonds Anleger bis dato "lediglich" auf bislang in keinem Jahr geflossene Ausschüttungen, müssen sie nach Bekanntwerden der MS MCP Blankenese Schiffsonds Insolvenzjetzt sogar damit rechnen, einen zum Zeitpunkt des Fondsbeitritts niemals für möglich gehaltenen Totalverlust erleiden zu müssen.
EEH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene EEH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene EEH - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von EEH - Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Was können betroffene EEH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer EEH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.