EEH MS MCP Blankenese: Insolvenzverfahren über Schiffsfonds eröffnet

EEH MS MCP Blankenese: Insolvenzverfahren über Schiffsfonds eröffnet
30.07.2012352 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Elbe Emissionshaus MS MCP Blankenese ist zahlungsunfähig und das Fondsschiff wird zwangsverwaltet. Was können die Anleger jetzt unternehmen, um ihr investiertes Geld zu retten?

Der Juli 2012 stand für den Schiffsfonds MS MCP Blankenese des Anbieters Elbe Emissionshaus unter keinem guten Stern: Über das Vermögen des Schiffsfonds wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Mehrzweckfrachtschiff MS MCP  Blankenese ist laut Fondstelegramm unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt. Die Schiffsbeteiligung MS MCP Blankenese des Hamburger Anbieters Elbe Emissionshaus (EEH) wurde in den Jahren 2007 und 2008 exklusiv über die Finanzkontor Vater & Co. GmbH vertrieben.

 

Was können die über 200 Anleger des Schiffsfonds EEH MS MCP Blankenese neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren unternehmen, um ihr investiertes Kapital zu retten?  Anleger können beispielsweise die Investition in den Schiffsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann geklärt werden, ob den Anlegern der Schiffsbeteiligung EEH MS MCP Blankenese ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Fachanwalt kann hierfür beispielsweise prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten, die Schadensersatzansprüche der Anleger auslösen.

 

Beispielsweise wurde bei Anlageberatungen oft versäumt, den Anleger vor der Investition ausreichend die Risiken eines Schiffsfonds zu erläutern. Die Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds EEH MS MCP Blankenese belegt, dass Verlustrisiken sich verwirklichen können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Es musste auf den ungeregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile hingewiesen werden, der nicht jederzeit eine problemlose Trennung von Anteilen ermöglicht. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

 

Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?

 

Anleger des Schiffsfonds EEH MS MCP Blankenese, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung sie im Unklaren über die Risiken ihrer Beteiligung am Fonds EEH MS MCP Blankenese ließ, sollten angesichts der Insolvenz einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Elbe Emissionshaus Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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