Equity Pictures III und Equity Pictures IV Gesellschafterversammlung: Fonds braucht weiteres Geld von Anlegern – Hilfe für betroffene Anleger

Equity Pictures III und Equity Pictures IV Gesellschafterversammlung: Fonds braucht weiteres Geld von Anlegern – Hilfe für betroffene Anleger
25.07.2012455 Mal gelesen
Die Gesellschafterversammlung der Medienfonds Equity Pictures III und IV thematisierte neben den Steuernachforderungen des Finanzamts auch finanzielle Forderungen der Fonds an die Anleger. Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann helfen.

Die beiden Medienfonds Equity Pictures III und Equity Pictures IV hielten am 25.07.2012 jeweils eine Gesellschafterversammlung ab. Bei diesen Versammlungen wurden auch die Steuerrückforderungen, die der Fiskus gegenüber den Medienfonds geltend macht, thematisiert. Die beiden Fonds  Equity Pictures III und Equity Pictures IV möchten vor dem Finanzgericht gegen die Steuerrückforderungen klagen. Doch das ist nicht das einzige Ergebnis der Gesellschafterversammlung, das die Anleger der beiden Medienfonds betrifft: Die Anleger werden zur Kasse gebeten - der Fonds wird mit finanziellen Forderungen auf die Anleger zukommen.

 

Damit bereiten die einst als Steuersparmodelle angepriesenen Medienfonds Equity Pictures III und Equity Pictures IV ihren Anlegern ein weiteres Mal Sorgen. Die generelle Entwicklung der Equity Pictures III und Equity Pictures IV bleibt hinter den Erwartungen zurück, doch die neuen steuerlichen Probleme können für die Anleger zu einem "dickes Ende" führen, wenn die Fonds vor dem Finanzgericht unterliegen. Bereits zu Anfang des Jahres 2012 machten die Fonds Schlagzeilen, als ein Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde.

 

Anleger, die sich angesichts dieser neuen Wendung von ihren Beteiligungen an den Fonds Equity Pictures III und Equity Pictures IV trennen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann ausloten, welche Ansprüche und Rechte den Anlegern dieser Medienfonds zustehen. So kann geklärt werden, ob Anleger der Equity Pictures III und Equity Pictures IV Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können. Wies das Beratungsgespräch Defizite und Mängel auf, stehen Schadenersatzansprüche der Anleger im Raum. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger der Fonds Equity Pictures III und Equity Pictures IV.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Equity Pictures Medienfonds

 

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