CS Euroreal: Fachanwalt klagt für Anleger des aufgelösten Immobilienfonds

CS Euroreal: Fachanwalt klagt für Anleger des aufgelösten Immobilienfonds
19.07.2012309 Mal gelesen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klagt für Anleger des CS Euroreal. Darüber hinaus können Anleger sich auch an der Interessengemeinschaft beteiligen

Das erste Objekt des CS Euroreal ist veräußert. Im Rahmen der Abwicklung des offenen Immobilienfonds wurde die Europa Galerie in Saarbrücken verkauft. Damit ist aber nur ein erster Schritt getan. Bis zum April 2017 hat die Verwaltung des offenen Immobilienfonds Zeit, um die Immobilien des CS Euroreal zu verkaufen. Nach der kürzlich erfolgten ersten Auszahlung in Höhe von 4,30 Euro müssen die Anleger jetzt bis Dezember 2012 warten. Eine lange Zeit, wenn man bedenkt, dass einst die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes angepriesen wurde. Welche Optionen stehen Anlegern des CS Euroreal offen, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten?

 

Anlegergemeinschaft als Alternative zum weiteren Warten

 

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Anlegergemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Anlegergemeinschaft beizutreten.

 

Unabhängig von der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Anlegergemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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