Dem Showdown rund um den gescheiterten Probehandelstag des SEB Immoinvest folgt für die Anleger das monatelange Warten auf die halbjährlichen Abwicklungsauszahlungen. Für Anleger, die einst von einer jederzeitigen Verfügbarkeit ihres angelegten Geldes ausgingen, ist dies eine sehr lange Wartezeit. Auch stellt sich bei jeder Auszahlung die Frage, wie hoch diese sein wird. Denn deren Höhe orientiert sich an den Erlösen der jetzt anstehenden Immobilienverkäufe durch das Management des SEB Immoinvest. Doch zunächst werden die Anleger des offenen Immobilienfonds auf die Auszahlung Juni 2012 konzentrieren. Danach werden die regulären Abwicklungsauszahlungen aufgenommen.
Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der jahrelangen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unvermeidbar sind. Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.
Was können Anleger nach der Auflösung tun?
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern, die weder an der Abwicklung teilnehmen möchten noch an der Börse verkaufen möchten, verschiedene Alternativen aufzeigen. Zum Beispiel kann für Klagen auf Schadensersatz gegen die Banken oder Berater das individuelle Anlageberatungsgespräch überprüft werden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei Gericht ein, da in den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen sehr oft Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen. Darüber können Anleger des SEB Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.
Weiterlesen unter
Infoseite SEB Immoinvest (mit Informationen über die Interessengemeinschaft)
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de