MPC Japan 1 – Wird es für den Immobilienfonds und dessen Anleger im Juli 2012 eng werden? Hilfe für Anleger

MPC Japan 1 – Wird es für den Immobilienfonds und dessen Anleger im Juli 2012 eng werden? Hilfe für Anleger
18.06.2012408 Mal gelesen
Die Lage des geschlossenen Immobilienfonds MPC Japan 1 (Sachwerte Rendite-Fonds Japan) spitzt sich dramatisch zu. Was wird die Neubewertung der Immobilien des Fonds im Juli 2012 für die Anleger mit sich bringen? Hilfe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Erfreuliche Nachrichten sind die Anleger des Fonds MPC Japan 1 im Moment spärlich gesät. Der geschlossene Immobilienfonds befindet sich nach einem Bericht der Fondszeitung (Ausgabe 12/2012) in einer bedenklichen Verfassung. So kürzte der Mieter des Objekts Ashikaga die Miete. Zusätzlich bringt eine Abwertung der Immobilien des MPC Japan 1 den Fonds in eine brenzlige Lage. Der Wert der Immobilien beläuft sich nach der neuen Bewertung auf nur noch 76 % des Darlehensbetrags. Damit kommt der MPC Japan 1 der sogenannten loan-to-value-Grenze (75 %) bedrohlich nahe. Wird die loan-to-value-Grenze unterschritten, kann die Bank Zwangsverkäufe fordern.

 

Wird im Juli erneut abgewertet, könnte die Anleger Schlimmes erwarten

 

Laut Fondzeitung unternahm der Immobilienfonds MPC Japan 1 eine Sondertilgung um Zwangsmaßnahmen der Banken zu verhindern. Auch seien verschiedene Rettungskonzepte in der Diskussion. Möglicherweise wird der MPC Japan 1 diese Sanierungskonzepte in Kürze dringend benötigen. Nach Informationen der Fondszeitung wird bei einer am 01.07.2012 anstehenden Neubewertung der Fondsobjekte mit einer erneuten Abwertung gerechnet. Dann könnten die Banken ihre angedrohten Zwangsverkäufe vielleicht in die Tat umsetzen. Für die Anleger des MPC Japan 1, die ohnehin auf ihre Ausschüttungen verzichten müssen, wird die Zitterpartie wohl noch andauern.

 

Für Anleger des MPC Japan 1, die angesichts dieses Debakels das Schlimmste für ihr investiertes Geld befürchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geklärt werden, ob Anleger des MPC Japan 1 sich  von ihrer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds trennen können. Ein möglicher Ansatzpunkt, um dies zu erreichen, ist eine Überprüfung, ob die Anlageberatung durch Banken und Berater in Ordnung war. Oder ob sie - wie so häufig - Fehler und Defizite aufwies.

 

Fehler in der Anlageberatung können zu Schadensersatz führen

 

Zu den typischen Fehlern einer Anlagerberatung gehört, dass die Beteiligung an einem Immobilienfonds wie dem MPC Japan 1 als Baustein einer sicheren Altersvorsorge angepriesen wurde. Auch zählen geschlossene Immobilienfonds nicht zu den sicheren Geldanlagen, da Immobilienfonds Unternehmen sind, denen - wie es den Anlegern des MPC Japan 1 momentan vor Augen geführt wird - auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Gelds innewohnt. Auch der jederzeitige Verkauf der Beteiligungen ist nicht sichergestellt, da es keinen geregelten Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie die Anleger nicht über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

 

Sollten die Banken oder Anlageberater gegen diese oder ähnliche Pflichten verstoßen haben, bestehen gute Chancen für die Anleger des MPC Japan 1, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Immobilienfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Sollten Anleger des MPC Japan 1 das Gefühl haben, dass sie in ihrem Anlageberatungsgespräch nicht vollumfänglich von Banken oder Anlageberatern aufgeklärt wurden, sollten sie nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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