KanAm Grundinvest – Was können Anleger nach dem Aus des offenen Immobilienfonds tun?

KanAm Grundinvest – Was können Anleger nach dem Aus des offenen Immobilienfonds tun?
13.06.2012241 Mal gelesen
Die Abwicklung des KanAm Grundinvest wird Jahre dauern. Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, die nicht solange auf ihr Geld warten möchten?

Seit dem 29.02.2012 wird der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest abgewickelt. Nach dem Aus des Fonds sind die Anleger auf die halbjährlichen Auszahlungen aus den Verkaufserlösen der Abwicklung angewiesen. Bei der ersten Auszahlung erhielten die Anleger 2,80 Euro je Anteil. Im Oktober 2012 soll die nächste Ausschüttung erfolgen. Wie viel Geld die Anleger des KanAm Grundinvest bei den künftigen Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management die Immobilien des Fonds veräußern kann. Die Abwicklung soll bis ins Jahr 2016 andauern.

 

Abwicklung bis ins Jahr 2016

 

Der KanAm Grundinvest verfügt über 40 Immobilien in 9 verschiedenen Ländern der Welt. Ihr Gesamtwert beläuft sich auf etwa 4,9 Mrd. Euro. Laut der letzten Zwischenmeldung wurden seit März 5 Objekte veräußert. Im März 2012 konnte das Management des KanAm Grundinvest die beiden Londoner Bürogebäude One Exchange Square und 90 High Holborn sowie das Objekt 1000 Main in Houston verkaufen. Im April 2012 wurden in Paris die Objekte Néo und Cité du Retiro verkauft.

 

Welche Alternativen gibt es zum Abwarten auf die nächste Auszahlung? Anleger des KanAm Grundinvest können ihre Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. So kann ausgelotet werden, ob sich die Anleger verlustfrei von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. So kann abgeklärt werden, ob die Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit einer Investition in den KanAm Grundinvest verbunden sind, aufgeklärt wurden. Zu den Risiken zählt beispielsweise, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann oder die Liquidation, wie sich beim KanAm Grundinvest jetzt gezeigt hat. Wegen der Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war die jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des angelegten Geldes nicht gegeben.

 

Neues Urteil stärkt Ansprüche der Anleger, die in offene Immobilienfonds investierten

 

Sollten im Beratungsgespräch diese oder ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt worden sein, haben Anleger gut Chancen, dass sie sich von ihren Anteilen am KanAm Grundinvest trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberater fordern können. Damit müssen sie nicht die bis in Jahr 2016 andauernde Abwicklung abwarten, um ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wenden, die über viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds verfügt. Dass es sich für Anleger lohnen kann, den Rechtsweg zu beschreiten, zeigt in ein neuerliches Urteil des Landgerichts Frankfurt. Das Gericht sprach einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte Schadensersatz wegen Falschberatung zu.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite KanAm Grundinvest

 

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