CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 – Hilfe für Anleger

CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 – Hilfe für Anleger
12.06.2012549 Mal gelesen
Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 offen, die nicht bis 2031 an ihre Kapitalanlage gebunden sein möchten?

Im Jahr 2007 investierte der von der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH aufgelegte Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161 in die beiden baugleichen Vollcontainerschiffe  MS Monaco und MS Martinique. Insgesamt wurden in diese beiden Schiffe rund 109 Mio. US-Dollar investiert. Von dieser Investionssumme stellten die Anleger rund 78 Mio. US-Dollar bereit. Die restlichen ca. 30 Mio. US-Dollar deckte der CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 durch Darlehen ab. Mittlerweile fahren die beiden Schiffe des Fonds unter neuen Namen. Die MS Monaco wurde in MS CMA CGM Mimosa umgetauft und die MS Martinique fährt unter dem Namen MS ANL Burilla.

 

Unzufriedene Anleger des CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3, die eine Möglichkeit suchen, sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds zu trennen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung am CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 lösen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 

Sehr lange Laufzeit bis ins Jahr 2031

 

Zu den häufig vorkommenden Fehlern der Anlageberatung zählt die mangelnde Aufklärung der Anleger darüber, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko des Totalverlusts widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Anleger mussten auch auf die sehr lange Laufzeit der Kapitalanlage - bis ins Jahr 2031! -  hingewiesen werden. Wegen dieser langen Laufzeit und dem unregulierten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 sich nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen.Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Provisionen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds häufig von den Beratern kassiert wurden, hinzuweisen.

 

Anleger des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3, bei deren Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten von einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite CFB-Fonds

 

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