Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory – Schadensersatz für Anleger

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory – Schadensersatz für Anleger
06.06.2012367 Mal gelesen
Hilfe für unzufriedene Anleger des Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory von Dr. Peters vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der geschlossenen Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory wurde im Jahr 2004 vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegt. In den Fonds investierten über 1000 Anleger, die rund 39,1 Mio. Euro in den Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory einbrachten. Der Fonds erwarb mit diesem Geld den Rohöltanker VLCC Saturn Glory. Der Tanker wurde 1998 gebaut und ging im Oktober 2004 auf den Schiffsfonds  über. Die Ausschüttungen des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory entsprechen nicht den Erwartungen, da der Charterer mit der globalen Wirtschaftskrise zu kämpfen hatte und die Einnahmen des Fonds daher geringer als kalkuliert waren.

 

Unzufriedene Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory sollten sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann geklärt werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory der verlustfreie Ausstieg aus der Beteiligung möglich ist. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

 

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger, die in Schiffsfonds investierten, häufig nicht ausreichend über die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory um ein Unternehmen handelt, dem entsprechende Risiken innewohnen. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge  nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Schadensersatz bei Falschberatung

 

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory das Gefühl, dass den Beratern bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler unterliefen, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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