Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna – Schadensersatz für Anleger

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna – Schadensersatz für Anleger
06.06.2012294 Mal gelesen
Welche Optionen stehen unzufriedenen Anlegern des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna offen? Hilfe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der geschlossene Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna wurde im Jahr 2004 auf den Markt gebracht. An dem Fonds beteiligten sich 876 Anleger, die insgesamt 36,9 Mio. Euro anlegten. Dieses Geld wurde in den bereits im Jahr 1999 vom Stapel gelaufenen Rohöltanker VLCC Ashna investiert. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna beträgt 74,2 Mio. Euro.

 

Unzufriedene Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna sich verlustfrei von  ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger, die in Schiffsfonds investierten, häufig nicht ausreichend über die Risiken, die mit einer Investition in eine Schiffsfonds verbunden sind, aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna um ein Unternehmen handelt, dem entsprechende Risiken innewohnen. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge  nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Schadensersatz bei Falschberatung

 

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna das Gefühl, dass den Beratern bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler unterliefen, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 108 VLCC Ashna sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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