CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 – Hilfe für Anleger

CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 – Hilfe für Anleger
01.06.2012390 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des Schiffsfonds Nr. 166 Twins 1 von CFB-Fonds, die ihre Anteile von der Dresdner Bank erwarben. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Möglichkeiten, Schadensersatz zu fordern überprüfen.

Der Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 wurde im Jahr 2008 aufgelegt. Der Vertrieb der Beteiligungen befand sich exklusiv in der Hand der Dresdner Bank. Dem Fonds gehören die beiden Containerschiffe MS Nedlloyd Adriana und MS Nedlloyd Valentina. Die Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 investierten rund 55 Mio. Euro in den Schiffsfonds. Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1, die unzufrieden sind und sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Anlageberatung durch die Berater der Dresdner Bank zu überprüfen.

 

Exklusiver Vertrieb durch Dresdner Bank

 

Zu den häufig vorkommenden Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, eines totalen Verlusts des investierten Gelds widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Angesichts der langen Laufzeit und dem ungeregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 sich nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin muss geklärt werden, ob die Berater der Dresdner Bank Provisionen (kick backs) für die Vermittlung von Beteiligungen am CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 erhielten und ob sie die Anleger darüber aufklärten.

 

Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Beratung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 166 Twins 1 sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.

 

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Infoseite CFB-Fonds

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