CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra – Schadensersatz für Anleger

CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra – Schadensersatz für Anleger
30.05.2012759 Mal gelesen
Perspektiven für unzufriedene Anleger des CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra.

Der Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra wurde im Jahr 2005 von der der Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH aufgelegt. Anleger investierten rund 89 Mio. US-Dollar (entspricht ca. 70 Mio. Euro) in den Fonds. Mit diesem Geld sowie Darlehen in Höhe vom 170 Mio. US-Dollar wurde der Kaufpreis von 250 Mio. US-Dollar der TS Alexandra bezahlt. Das 2007 fertiggestellte Tankschiff wurde mittlerweile in TS Al Ruwais umbenannt.

 

Anleger des CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra, die mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht zufrieden sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob sich Anleger verlustfrei von ihrer Kapitalanlage CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra lösen können. Ein Ansatzpunkt hierfür ist beispielsweise die Überprüfung des Emissionsprospekts und der Anlageberatung, welche nicht in allen Fällen einwandfrei war.

 

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds, wie er auch dem CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra innewohnt, und die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt wurden. Das Risiko des Totalverlusts widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder gar einer Altersvorsorge. Anleger mussten auf die lange Laufzeit der Kapitalanlage, die bis ins Jahr 2022 andauert, hingewiesen werden. Wegen dieser langen Laufzeit und dem unregulierten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra sich nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen.Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Provisionen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds häufig von den Beratern kassiert wurden, hinzuweisen.

 

Hilfe für Anleger vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Anleger des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra, bei deren Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler auftraten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger falsch beraten, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 155 TS Alexandra sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.

 

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Infoseite CFB-Fonds

 

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