CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela – Schadensersatz für Anleger

CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela – Schadensersatz für Anleger
30.05.20121143 Mal gelesen
Hilfe für unzufriedene Anleger des CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela.

Die Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH platzierte den Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela im Jahr 2005 auf dem Markt. Die Anleger investierten rund 90 Mio. US-Dollar (ca. 70 Mio. Euro) in den Schiffsfonds. Zusammen mit Darlehen in Höhe von 170 Mio. US-Dollar erwarb der CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela das 2008 fertiggebaute LNG-Tankschiff TS Gabriela. Die TS Gabriela trägt mittlerweile den Namen TS Al Ghariya.

 

Anleger des CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela, die unzufrieden sind und sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihren Anteilen am CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 

Zu den häufig vorkommenden Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko des Totalverlusts widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Anleger mussten auch auf die lange Laufzeit der Kapitalanlage, die bis ins Jahr 2023 andauert, hingewiesen werden. Wegen dieser langen Laufzeit und dem unregulierten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela sich nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen.Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Provisionen, die bei der erfolgreichen Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds häufig von den Beratern kassiert wurden, hinzuweisen.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela, bei deren Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 157 TS Gabriela sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite CFB-Fonds

 

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