Santander Kapitalprotekt – Große Veränderungen bei zwei Zielfonds -

Santander Kapitalprotekt – Große Veränderungen bei zwei Zielfonds -
10.05.2012316 Mal gelesen
Zwei Zielfonds des Santander Kapitalprotekt durchlaufen im Mai erhebliche Veränderungen. Der SEB Immoinvest wird aufgelöst, beim CS Euroreal wird dessen Schicksal am 21.05.2012 entschieden. Wie geht es für den Dachfonds weiter?

Für die Anleger des Dachfonds Santander Kapitalprotekt waren die Finanznachrichten des Mai 2012 bislang kein Vergnügen. Am 07.05.2012 wurde der Zielfonds SEB Immoinvest, in den über ein Viertel des Fondsvermögens investiert ist, aufgelöst. Die jetzt folgende Abwicklung vergrößert die Chancen, dass der Santander Kapitalprotekt in nächster Zeit die Anteilsrücknahme wieder aufnimmt wohl eher nicht. Als ob das noch nicht genug wäre, muss bei weiteren 20 % des Vermögens des Santander Kapitalprotekt im Mai 2012 über deren Zukunft entschieden werden: Wird der CS Euroreal wieder öffnen oder wird der Immobilienfonds abgewickelt werden? Dies hängt vom Ausgang eines Probehandelstags am 21.05.2012 ab.

Wie geht es beim Zielfonds CS Euroreal weiter?

Die Auswirkungen für den Santander Kapitalprotekt hängen ebenfalls vom Ergebnis der Testöffnung des CS Euroreal ab. Sollte die Wiedereröffnung unter Vorbehalt misslingen, wird ein weiterer Zielfonds des Santander Kapitalprotekt abgewickelt. Dann sind über 75 % des Vermögens des Dachfonds von Liquidationen betroffen: Neben dem SEB Immoinvest befinden sich auch noch die Zielfonds AXA Immoselect und KanAm Grundinvest in der Abwicklung. Gelingt der Probehandelstag des CS Euroreal, bedeutet dies ebenfalls tiefgreifende Veränderungen für den Santander Kapitalprotekt. In diesem Fall können die Anteile des CS Euroreal nicht mehr wie bislang zurückgeben werden. So sollen großvolumige Anteilsrückgaben über 30.000 Euro nur nach einer 12-monatigen Rückgabevoranmeldung möglich sein. Diese Neuregelung betrifft Dachfonds wie den Santander Kapitalprotekt in besonderer Weise.

Kurz gesagt, den Anlegern des Santander Kapitalprotekt stehen auf jeden Fall Veränderungen bevor. Auch dürften die Geschehnisse rund um die beiden größten Zielfonds die Wiedereröffnungsaussichten nicht unbedingt verbessert haben. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres nicht zurückgeben können. Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Kapitalprotekt sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

Erfahrung mit Dachfonds und offenen Immobilienfonds

Wurde von Anlageberatern oder Banken gegen eine der obigen Pflichten verstoßen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht auf die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. "Es werden bundesweit zahlreiche Gerichtsverfahren für Anleger geführt, insbesondere vor dem Landgericht Berlin und Landgericht Frankfurt.", teilt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit.

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