Akute Insolvenzgefahr bei HCI Schiffsfonds V und HCI Schiffsfonds VII

Akute Insolvenzgefahr bei HCI Schiffsfonds V und HCI Schiffsfonds VII
12.04.2012463 Mal gelesen
Mit Schreiben vom 30.03.12 wurden Anleger der HCI Schiffsfonds V & VII darüber informiert, dass für die Schiffe akute Insolvenzgefahr bestehe. Gänzlich neu war die Information um die Schieflage der Fonds nicht, jetzt hat sie aber an Brisanz zugenommen. Anleger fürchten um ihre Schiffsbeteiligung.

Mit Schreiben vom 30. März 2012 wurden Anleger der HCI Schiffsfonds V GmbH & Co. KG sowie der HCI Schiffsfonds VII GmbH & Co. KG darüber informiert, dass für die Schiffe, die beide Fonds zusammen halten, akute Insolvenzgefahr bestehe. Gänzlich neu war die Information um die Schieflage der Fonds nicht, jetzt hat sie aber an Brisanz zugenommen.

Erstes Sanierungskonzept gescheitert

Bereits Anfang Dezember 2011 hatte man die Anleger unter Hinweis auf die angespannte Situation der Fondsschiffe um weitere Einlagen von insgesamt rd. 2,9 Mio. € gebeten, was allerdings an der fehlenden Bereitschaft der Anleger, Gelder nachzuschießen, scheiterte.

Die Krise der HCI Schiffsfonds VII GmbH & Co. KG ist nicht neu. Bereits 2010 musste der HCI Schiffsfonds VII seine Beteiligung an der MS "Frisian Commander" Schiffahrts GmbH & Co. KG veräußern, um Löcher - unter anderem - bei  den Beteiligungsgesellschaften MarCherokee Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und MarComanche Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG zu schließen. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2011 mussten die Gesellschafter erfahren, dass die vorgesehenen zusätzlichen Einlagen in die beiden Schiffsgesellschaften doch nicht geleistet wurden.

Angesichts derartiger Informationen wundert es eigentlich nicht, dass die Beteiligung der  Gesellschafter an den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht den Erwartungen der Fondsgeschäftsführung entspricht. Vielmehr stellt sich Anlegern die Frage, ob sie nicht bereits im vergangenen Jahr über den wirklichen Stand der Bankverhandlungen im Unklaren gelassen wurden.

Herabsetzung des Kommanditkaptals mit steuerlichen Fragezeichen

Die Fondsgeschäftsführung legt nunmehr einen Vorschlag vor, der - aus Anlegersicht - wenigstens den Teilverlust der Einlage festschreibt. Durch eine Kapitalherabsetzung bei den Zielfonds MarCherokee und MarComanche soll bei gleichzeitigem Verzicht der Hauptgläubigerin Nord/LB auf die wiederaufgelebte Kommanditistenhaftung die Sanierung erreicht werden.

Nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht ist nicht recht ersichtlich, wie sicher dieser Vorschlag tatsächlich ist. Michael Minderjahn, der die Anleger in den Schiffsfonds betreut, meint: "Mit Fachchinesisch wie 'indikatives TermSheet' und 'strenger Gremienvorbehalt' können die Anleger nichts anfangen. Insoweit trauen viele unserer Mandanten auch der Zusage nicht, die Fondsgeschäftsführungen würden ohne ausdrückliche Verzichtserklärungen nichts veranlassen."

Minderjahn hält es zudem für fragwürdig, welchen Umfang die Freistellungserklärung haben soll. Zwar sollen die Dachfonds HCI Schiffsfonds V und HCI Schiffsfonds VII auch von Forderungen der Finanzverwaltung freigehalten werden, jedoch ist völlig unklar, was die Einschränkung "nicht jedoch für Forderungen der finanzierenden Bank" (wie es im Schreiben vom 30. März 2012 heißt) wirklich bedeuten soll. Mit keinem Wort wird zudem die Frage nach der Bonität der Haftungsübernehmer MarConsult Schiffahrt (GmbH & Co.) KG, Jan Gerd Bartels und Matthias Dabelstein behandelt. Der lapidare Hinweis, dass die Haftung eben selbst getragen werden müsse, wenn "diese Personen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen", erweckt wenig Vertrauen, im Gegenteil sogar erhebliche Zweifel.

Der Anleger erfährt zudem nicht einmal ansatzweise, welches steuerliche Risiko sich überhaupt aus dieser Aktion für ihn ergeben kann. "Für die Anleger hat das durchaus eine erhöhte Bedeutung, denn die steuerlichen Berater haben ja offensichtlich nicht ausgeschlossen, dass entsprechende Steuerlasten entstehen können, und zwar nicht nur in gewerbesteuerlicher Hinsicht", betont Minderjahn und verweist darauf, dass sich die vorgeschlagenen Maßnahmen allein schon wegen der Tonnagebesteuerung nicht nur auf die Dachfonds auswirken dürften, sondern auch auf den einzelnen Anleger.

Nach Auffassung der Anlegeranwälte wird hier erneut ein Kommunikationsproblem deutlich: Die Fondsgeschäftsführungen drücken sich nicht klar aus, möglicherweise auch um Haftungsproblemen aus dem Weg zu gehen. In diesem Sinne ist auch eher irreführend, wenn darauf verwiesen wird, dass ein Insolvenzverwalter der Schiffsgesellschaften MarCherokee und MarCommanche von den Dachfonds die erhaltenen Ausschüttungen von 24% zurückverlangen würde. "Ob die Dachfonds von den beteiligten Anlegern ihrerseits erfolgreich schon geleistete Ausschüttungen zurückfordern können bzw. ob in der Höhe der erhaltenen Ausschüttungen die Haftung der Anleger für die Einlage wieder aufgelebt ist", sei so einfach nicht zu klären, so Anlegeranwalt Minderjahn.

Prospekt- und Beratungsfehler als Grundlage von Schadenersatzansprüchen

Wie sich die Anleger entscheiden, ist letztlich nicht mehr entscheidend. Entweder  werden durch die Insolvenzen oder die Umstrukturierungen von MarCherokee und MarComanche jeweils rd. 14%, insgesamt also rd. 28% Verlust festgeschrieben. Da die anderen Schiffe auch nicht besonders gut da stehen, ist schlechte Laune vorprogrammiert. Für die Anleger der HCI Schiffsfonds V und HCI Schiffsfonds VII bleibt letztlich nur die Alternative, sich mit ihren Verlusten abzufinden, oder wegen möglicher Falschberatung vor der Beteiligung an den Fonds ihre Berater beziehungsweise die sie beratende Bank oder Sparkasse auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Die Chancen hierfür seien, so Minderjahn, in den ihm bisher bekannten Fällen gut: "Wir haben regelmäßig Prospekt- und Beratungsfehler festgestellt, so dass die Chancen für die Durchsetzung der Ansprüche realistisch sind."

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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.