Fachanwälte informieren: HCI Shipping Select 27 - droht ein weiterer Schiffsfonds zu scheitern?

Fachanwälte informieren: HCI Shipping Select 27 - droht ein weiterer Schiffsfonds zu scheitern?
11.04.2012279 Mal gelesen
Anleger des HCI Shipping Select 27 haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.

Horrormeldungen erhalten derzeit die Anleger des im Jahr 2008 aufgelegten HCI Schiffsfonds Shipping Select 27. Durch Währungsspekulationen in Yen und Schweizer Franken hat die Fondsgesellschaft Verluste in Höhe von 5,75 Mio. US $ realisiert, die Verschuldung der beiden Fondsschiffe MS "Lantau Bee" und MS "Lantau Bride" ist entsprechend angestiegen. Bereits seit 2010 sind die Tilgungen der Schiffshypothekendarlehen ausgesetzt. Ausschüttungen werden, wie die Anleger des HCI Shipping Select 27 jetzt erfahren, auch weiterhin ausgesetzt bleiben.

Besserung ist insbesondere angesichts der massiven Einbrüche der Charterraten nicht in Sicht. Im Gegenteil: Wie die HCI Treuhand unter dem 13. April 2012 an die Anleger schreibt, geht sie selbst davon aus, dass für die im Frühjahr bzw. Sommer 2012 neu abzuschließenden Charterverträge von einem niedrigeren Niveau als in den Vorjahren und damit mit einer deutlich rückläufigen Nettopoolrate (Einnahme der Schiffsgesellschaften aus dem Charterpool) auszugehen sein wird. Ob und wie lange die Schiffe, die nachhaltig den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) aus ihren Einnahmen nicht bestreiten können, von der finanzierenden Bank gehalten werden, ist fraglich. Zahlreichen anderen Schiffsfonds in vergleichbarer Situation haben die Banken bereits die Kredite gekündigt. Betroffen sind unter anderem die HCI Schiffsfonds Shipping Select 25, Shipping Select 26 und Shipping Select 28. Bei den Schiffen des  HCI Shipping Select 27  ist nur noch vergleichsweise wenig Wasser unter dem Kiel, so dass zu befürchten steht, dass sie ebenfalls bald auf Grund laufen. Der Totalverlust für die Anleger ist damit sehr wahrscheinlich.

Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Anleger des HCI Shipping Select 27 haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.

  • Bei der Prüfung von Unterlagen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass diese nicht über die Provisionen, die die sie beratenden Vertriebe erhalten haben, informiert wurden. Wie sich aus dem Verkaufsprospekt ergibt, dürften die Vertriebskosten deutlich über 15% gelegen haben. Bei einer solch hohen Provision haben auch nicht bankgebundene Berater und Vermittler hierüber ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen. Banken und Sparkassen müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig von der Höhe der Vertriebskosten die ihnen zufließenden Provisionen im Rahmen der Beratung offenlegen.
  • Auch auf den beim HCI Shipping Select 27 sehr hohen Anteil an so genannten Weichkosten, also jener Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, hätte explizit informiert werden müssen.
  • Weiterhin haben wir häufig festgestellt, dass Anlagern der HCI Shipping Select 27 als sichere Kapitalanlage empfohlen wurde. Verschwiegen wurde, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit zahlreichen Risiken behaftet ist (z.B. Einnahmeausfall, Währungsrisiken) die bis hin zum Totalverlust der Einlagen der Anleger gehen können. Die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist daher weder sicher, noch als Altersvorsorge geeignet.

Jede dieser Pflichtverletzungen begründen für sich genommen Schadenersatzansprüche gegen den Vertrieb der Fonds, also den Anlageberater oder die beratende Bank oder Sparkasse. Die Anleger erhalten ihre Einlage zurück.

Haben auch Sie sich an dem Fonds HCI Shipping Select 27 beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel,Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn,
Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

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