Die Serie von schlechten Meldungen bei Dr. Peters Schiffsfonds reist nicht ab. Erst war es die Insolvenz des DS Renditefonds Nr. 111 (DS Performer und DS Power), jetzt bahnt sich bei den in den Jahren 2004 bis 2007 aufgelegten Supertanker-Fonds Ungemacht für die Anleger an. Betroffen sind:
- DS-Renditefonds Nr. 106 VLCC Titan Glory
- DS-Renditefonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory
- DS-Renditefonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory
- DS-Renditefonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory
- DS-Renditefonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory
- DS-Renditefonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory
- DS-Renditefonds Nr. 120 VLCC Leo Glory
- DS-Renditefonds Nr. 127 VLCC Younara Glory
Stark reduzierte Charterraten
Die Chartereinnahmen bleiben zum Teil drastisch hinter den prospektierten Werten zurück. Die Verhandlungsposition der Fondsgesellschaften ist denkbar schlecht, da die einzelnen Charterer unterkapitalisierte Unternehmen sind und die Chartergarantin mit 15 Mio. US-$ Stammkapital das tatsächliche Risiko bei weitem nicht decken kann. Denn bei einer Tagescharter von 50.000 US-$ beläuft sich die jährlich zu zahlende Charterverbindlichkeit bereits auf mindestens 17,5 Mio. US-$.
Ausgesetzte Ausschüttungen
Aufgrund ausbleibender Überschüsse mussten die in den einzelnen Fonds anfänglich gezahlten Ausschüttungen bereits ausgesetzt werden. Jetzt bereiten die Fondsgesellschaften die Rückforderung von Ausschüttungen vor. In den entsprechenden Schreiben an die Anleger ist von einer Kündigung von Darlehen die Rede. Für viele Anleger der schwer angeschlagenen Schiffsfonds kommt diese Forderung völlig überraschend, gingen sie doch bislang davon aus, dass es sich bei den erhaltenen Zahlungen auch um die Rendite ihrer Investition handle.
Gesellschaftsvertrag lässt Rückforderung zu
Das Problem aus Anlegersicht ist, dass die Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, die Ausschüttungen jederzeit zurückzufordern, wenn die Liquiditätslage des jeweiligen Fonds dies erfordert. Vergleichbare Klauseln in den Gesellschaftsverträgen anderer notleidender Fonds des Emissionshauses Dr. Peters wurden gerichtlich bereits bestätigt. Insofern werden die Anleger der Dr. Peters VLCC-Fonds wohl zähneknirschend der Fondsgesellschaft den geforderten Betrag zahlen müssen.
Beratungsfehler
In zahlreichen Gesprächen mit Anlegern der Dr. Peters VLCC-Schiffsfonds haben wir immer wieder zu hören bekommen, dass auf die im Gesellschaftsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - vorgesehene Möglichkeit der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen durch den Berater nicht hingewiesen wurde. Stattdessen wurde regelmäßig mit den zu erwartenden Renditen geworben.
Dieser Fehler in der Beratung alleine reicht grundsätzlich bereits aus, um Schadenersatzansprüche zu begründen.
Es gibt aber noch eine Vielzahl weiterer Beratungsfehler, die wir in den Gesprächen mit Anlegern festgestellt haben. So wurden Anleger insbesondere regelmäßig nicht informiert über:
- die Höhe der Vertriebskosten,
- den Anteil der von Anlegern aufzubringenden Geldern, die tatsächlich für die Anschaffung des Schiffs verwendet werden und den Anteil, der für nicht investive Zwecke (Zinsen, Vergütungen, Provisionen etc.) ausgegeben wird,
- das eigene Provisionsinteresse des Beraters (bei Banken und Sparkassen),
- die fehlende Veräußerbarkeit der Anteile (fehlender Zweitmarkt),
- den Charakter als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko,
- die fünfjährige Nachhaftung bei Übertragung der Fondsanteile.
Möchten Sie als Anleger der Dr. Peters VLCC-Schiffsfonds wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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