DCM Renditefonds 16 – Prime Office AG – Schadensersatz für Anleger

Aktien Fonds Anlegerschutz
27.03.2012378 Mal gelesen
Mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger des DCM Renditefonds 16 drohen zu verjähren. Hilfe vom Fachanwalt.

Die DCM Deutsche Capital Management AG aus München entwickelte den Immobilienfonds DCM Renditefonds 16. In den Jahren 2001 bis 2003 konnten Anleger Beteiligungen erwerben. Allerdings unterscheidet sich der DCM Renditefonds 16, an dem die Anleger ursprünglich Anteile erwarben, erheblich vom heutigen DCM Renditefonds 16, da dieser mittlerweile kein klassischer Immobilienfonds mehr ist. Dreh- und Angelpunkt der Entwicklung des DCM Renditefonds 16 ist die Prime Office AG.

 

In den ersten Jahren nach dem Start des DCM Renditefonds verwaltete und vermietete dieser - wie viele andere Immobilienfonds auch - eine Immobilie. Konkret handelte es sich um ein von der BMW AG genutztes Bürogebäude in München. Im Jahr 2007 wandelte sich die Konstruktion des DCM Renditefonds 16 grundlegend. Der erste Schritt einer ganzen Reihe von Veränderungen war der Erwerb aller Aktien der merch zweihundertundachtzigste Vermögensverwaltungs AG am 05.06.2007 durch die DCM AG. Anschließend wurde die erworbene Aktiengesellschaft umbenannt und heißt seitdem Prime Office AG.

 

Prime Office AG

 

Im Anschluss daran wurden die Anleger des DCM Renditefonds 16 gebeten, einer Übertragung des Immobilienbestands des Fonds auf die Prime Office AG zuzustimmen. Auf einer Gesellschafterversammlung Ende Juni 2007 stimmten die Anleger der Übertragung zu und die Immobilien verschiedener DCM-Fonds gingen in das Eigentum der Prime Office AG über. Die Anleger des DCM Renditefonds 16 erhielten im Gegenzug Aktien der Prime Office AG. Sie beteiligen sich seitdem nicht mehr an einem Immobilienfonds mit einem Immobilienbestand, sondern an der Immobilienverwalterin Prime Office AG. Da dies nur eine mittelbare Beteiligung an Immobilien darstellt, ist der DCM Renditefonds 16 kein Standardimmobilienfonds mehr.

 

Im selben Jahr beantragte und erhielt die Prime Office AG den Status als Vor-REIT (Real Estate Investment Trust). Die Prime Office AG musste im Anschluss daran binnen 3 Jahren einen Antrag auf Zulassung für den Handel auf einem organisierten Markt stellen. Wegen diverser Schwierigkeiten konnte die Prime Office AG diesen Antrag bis 2010 nicht stellen, weswegen die Antragsfrist um 2 Jahre verlängert werden musste. Letztendlich wurde der Börsengang für den 22.06.2011 - also rund 5 Jahre nach der Übertragung der Immobilien des DCM Renditefonds 16 auf die Prime Office AG - geplant. Im letzten Moment wurde der Termin um eine Woche verschoben, so dass die Aktien der Prime Office AG am 29.06.2011 an der Börse platziert wurden.

 

Die Freude der Anleger des DCM Renditefonds 16 über den endlich geglückten Gang an die Börse währte jedoch nur kurz. Der Wert der Anteile der Anleger des DCM Renditefonds 16 beträgt nur noch ca. 25 % ihres ehemaligen Werts, was eine dramatische Abwertung darstellt. Auch der fallende Kurs der Aktie, die mit 6,20 Euro bereits unter dem prognostizierten Wert von 7 - 9 Euro in den Handel kam, ist enttäuschend für die Anleger des DCM Renditefonds 16. Im März 2012 bewegt sich der Kurs bei ca. 4 Euro.

 

Fachanwalt kann Anlegern helfen

 

Anleger des DCM Renditefonds 16, die von dieser Entwicklung verunsichert sind, wandten sich an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Immer wieder wurde in den Beratungsgesprächen, auch mit Anlegern anderer DCM-Fonds, deutlich, dass die Anleger das Gefühl haben, dass ihre Zustimmung zur Übertragung der Immobilien auf die Prime Office AG erschlichen wurde. Und dass sie sich von der DCM AG unfair behandelt fühlen. Ein Ausweg aus dieser Misere kann eine Schadensersatzklage gegen Banken und Anlageberater durch einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht sein.

 

Schadensersatzansprüche bestehen beispielsweise dann, wenn die Anleger des DCM Renditefonds 16 nicht hinreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Nach Einschätzung des Fachanwalts für Kapitalanlagenrecht Dr. Ralf Stoll wurden die Anleger auch dann falsch beraten, wenn ihnen eine Beteiligung an dem DCM Renditefonds 16 als Baustein einer Altersvorsorge empfohlen wurde. Einen weitereren Ansatzpunkt stellen Vermittlungsprovisionen (kick backs) dar, die Banken und Anlageberater von den Initiatoren des DCM Renditefonds 16 erhielten und den Anlegern gegenüber häufig nicht erwähnten.

 

Eventuelle Schadensersatzansprüche drohen tagesgenau 10 Jahre nach dem Erwerb der Beteiligungen zu verjähren. Anleger, die Geld in den DCM Renditefonds 16 investierten, sollten wegen drohender Verjährung überprüfen, an welchem Tag sie ihre Beteiligungen erwarben und nicht zögern, sich an eine Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht zu wenden. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bündelt derzeit die Interessen vieler Anleger der DCM Renditefonds, um mehr Druck auf die Verantwortlichen ausüben zu können. Aus diesem Grunde sollten sich weitere Anleger anschließen, wenn sie sich von ihren Anlageberatern schlecht beraten fühlen.

 

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Infoportal DCM

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