DCM Energy Solarfonds 1 – Hilfe für Anleger, Schadensersatz möglich

DCM Energy Solarfonds 1 – Hilfe für Anleger, Schadensersatz möglich
25.03.2012952 Mal gelesen
Fachanwalt vertritt Anleger des DCM Fonds DCM Energy GmbH & Co. Solar 1 KG.

Seit der Energiewende sind erneuerbare Energien wie die Solarenergie der Hoffnungsträger für die Zukunft. Doch das heißt nicht, dass jede Investition in regenerative Energie ein Renditengarant ist. Dies müssen die Anleger des DCM Energy Solarfonds 1 feststellen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Solarfonds bleibt hinter den Erwartungen zurück und die Anleger müssen auf Ausschüttungen verzichten.

 

Der Energy Solarfonds 1 wurde im Jahr 2007 von dem Münchner Emissionshaus Deutsche Capital Management AG (DCM) aufgelegt. Vertrieben wurden die Beteiligungen an DCM Energy Solarfonds 1 unter anderem von der Commerzbank. Insgesamt wurden von rund 2.300 Anlegern ca. 49 Mio. Euro in den Fonds investierte. Dieses Geld sowie 99 Mio. Euro Fremdkapital wurden in Solaranlagen in Deutschland und Spanien investiert.

 

Bewölkte Aussichten der Solarbranche

 

Allerdings blüht das Geschäft mit der Solarenergie anscheinend nicht so üppig wie erwartet. Gründe dafür dürften neben der nur begrenzten Kalkulierbarkeit des Wetters auch die geänderten Rahmenbedingungen auf dem Energiemarkt sein. In Deutschland wurde jüngst eine weitere Kürzung der Einspeisungsvergütung beschlossen; insbesondere Großanlagen wie die Solarparks des DCM Energy Solarfonds 1 sind davon betroffen. Aber auch in Spanien drücken neue Durchleitungsgebühren die Erlöse der Solarparks des DCM Energy Solarfonds 1.

 

Da sich die Einnahmen der verschiedenen Solaranlagen des DCM Energy Solarfonds 1 ausweislich der Leistungsbilanz 2010 bereits vor den weiteren Kürzungen unterhalb des prognostizierten Niveaus befanden, können diese Neuerungen zu einen negativen Trend für die weitere Entwicklung der Ertragslage führen. Ob und in welcher Höhe der DCM Energy Solarfonds 1 zukünftig ausschütten wird, bleibt abzuwarten.

 

Hilfe für Anleger

 

Anleger des DCM Energy Solarfonds 1, die angesichts der unsicheren Zukunftsperspektiven des Fonds um ihr investiertes Geld fürchten, sollten erwägen, ihre Kapitalanlage rechtlich überprüfen zu lassen. Es hat sich bei der Beratung von Anlegern gezeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen weder anleger- noch anlagegerecht und somit falsch war.

 

Beispielsweise wurden die Anleger von den Banken oft nicht über den unternehmerischen Charakter eines Solarfonds und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Dem DCM Energy Solarfonds 1 wohnt wie jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts inne. Dieses Risiko verträgt sich nicht mit dem Konzept einer (zukunfts)sicheren Kapitalanlage. Des Weiteren mussten die Anleger auf eventuelle Vermittlungsprovisionen hingewiesen werden.

 

Haben Banken wie die Commerzbank solche oder ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt, liegt eine Falschberatung vor. Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger des DCM Energy Solarfonds 1 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Solarfonds trennen können und Schadensersatz, idealerweise verzinst, fordern können. Anleger des DCM Energy Solarfonds 1, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollten von daher angesichts der unklaren Zukunftsperspektiven ihrer Kapitalanlage nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

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