DFH Beteiligungsangebot 87 Indienfonds II – Schadenersatz, Hilfe für Anleger

DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II – Schadenersatz, Hilfe für Anleger
18.03.2012686 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des Indienfonds.

Indienfonds zählen in Augen vieler zu den Topgeldanlagen. Doch nicht jeder Indienfonds garantiert gute Renditen für die Anleger. Für die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II könnte sich jedoch ein vertrautes Szenario wiederholen: Keine Ausschüttungen aus ihrer Kapitalanlage, da die Entwicklung jener Projekte, in die DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II investierte, hinter dem Plan zurückbleibt. Die Probleme des Immobilienfonds, dessen Start bereits problembelastet war - die vollständige Platzierung scheiterte, DFH musste finanziell aushelfen - scheinen sich auch 2011 und 2012 auf die Anleger auszuwirken.

 

Der geschlossene Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II wurde 2009 gemeinsam von der Deutschen Fonds Holding AG und Sachsenfonds aufgelegt. Anders als bei vielen anderen Immobilienfonds üblich, investierte DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II nicht  unmittelbar in indische Bauprojekte, sondern in Beteiligungen an 5 indischen Immobilien-Projektentwicklungsgesellschaften. Von diesen 5 Gesellschaften sind zwischenzeitlich nur  noch 4 verblieben, da eine Gesellschaft aufgelöst wurde. 1.842 Investoren legten ihr Geld in DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II; sie legten rund 33 Mio. Euro in dem Immobilienfonds an, was rund 40% des Gesamtinvestitionsvolumens entspricht.

 

Den Anlegern von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II könnte nun drohen, dass sie wie die Anleger des Schwesterfonds DFH Beteiligungsangebot 83  Indienfonds I keine Ausschüttungen für 2011 erhalten könnten. Nach Informationen des Magazins DasInvestment sollen die Erträge des Fonds wegen gestiegener Kosten und Verzögerungen gering ausgefallen sein. Nach Aussage eines Geschäftsführers eines der Emissionshäuser sei die Gesamtentwicklung der Projekte unbefriedigend. Die  internationale Finanzkrise dürfte dazu beigetragen haben, da diese die Entwicklung des indischen Immobilienmarkts beeinträchtigt. Die Lage von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II ist also ernst.

 

Es ist nicht das erste Mal, dass der Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II seine Anlegern Anlass zur Sorge bereitet. Bereits in der Vergangenheit mussten sie hinnehmen, dass die Ausschüttungen ausfallen. Dabei wurde den Anleger seinerzeit prognostiziert, dass sie 2011 bereits 123,55% ihres investierten Kapitals in Form von Ausschüttungen wieder zurückerhalten haben sollen. Tatsächlich zurückgezahlt wurden 0 %. Im Leistungsbericht 2010 heißt es dazu lapidar, dass wegen Verzögerungen bei den indischen Projekten keine Rückflüsse generiert werden, so dass Auszahlungen nicht geleistet werden könnten. Für die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II zählt wohl in erster Linie, dass die Geldanlage bisher alles andere als rentabel war, und dass sich daran vermutlich auch 2012 nicht ändern wird. Hinweise, dass die Projekte ihren Rückstand aufholen können, gibt es keine.

 

Die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II dürfen sich daher zurecht fragen, ob sie überhaupt noch Ausschüttungen zu erhalten. Im allerschlimmsten Fall könnten ihnen sogar Verluste drohen. Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II, die mit der Situation ihrer Anlage unzufrieden sind, sollten von daher überlegen, ihre Beteiligung rechtlich überprüfen zu lassen. Einen Ansatzpunkt bildet die Anlageberatung. Banken und Anlageberater müssen die Anleger über bestimmte Risiken und Tatsachen aufklären. Häufig wurden die Anleger von Banken und Beratern nicht darauf hingewiesen, dass diese im Fall der erfolgreichen Vermittlung der Anlage Provisionen bekamen. Auch die Prospekte, in denen der Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II beschrieben wird, müssen gewissen Mindeststandards genügen. Wenn eine Aufklärungs- oder Hinweispflicht verletzt wurde, liegt eine Falschberatung vor. Anleger können in einem solchen Fall von Bank oder Anlageberater Schadensersatz fordern. Anleger von DFH Beteiligungsangebot 87  Indienfonds II sollten daher - auch angesichts der ungewissen Weiterentwicklung des Fonds - nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Geldanlage überprüfen zu lassen.

 

Weiterlesen zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger:

Indienfonds Infoportal

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