Fonds, die in Indien investieren, werden von vielen zu den Topanlagen der letzten Jahre gerechnet. Doch nicht jeder Indienfonds ist eine Garantie für üppige Ausschüttungen. Das mussten die Anleger des Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I bereits feststellen. Bereits in der Vergangenheit mussten sie auf Auszahlungen verzichten, und es deutet sich an, dass sie auch auf die Ausschüttungen für das Jahr 2011 verzichten müssen. Die indischen Projekte entwickeln sich nicht wie erwartet.
2008 platzierten die Deutsche Fonds Holding AG und Sachsenfonds gemeinsam den geschlossenen Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I auf dem Markt. Anders als bei vielen anderen Immobilienfonds wurde nicht unmittelbar in indische Bauprojekte, sondern in Beteiligungen an vier indischen Projektentwicklungsgesellschaften, welche Immobilien errichten, investiert. Insgesamt 1.828 Investoren beteiligten sich an dem Fonds. DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I hält rund 50% des Gesamtinvestitionsvolumens, was investiertem Eigenkapital in Höhe von rund 26 Mio. Euro entspricht.
Jetzt müssen die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I befürchten, dass ihre Ausschüttungen erneut ausfallen werden. Grund für den befürchteten neuerlichen Ausfall sind nach Informationen des Magazins DasInvestment Verzögerungen und Kostensteigerungen bei den indischen Bauprojekten. In Indien geführte Prozesse gingen ebenfalls verloren, was zu weiteren Kosten führte. Aber auch die internationale Finanzkrise und deren Nachwirkungen sollen zu einem unbefriedigenden Ergebnis beigetragen haben, da dadurch die Entwicklung der indischen Immobilienmärkte gehemmt wird. Der Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I befinde sich von daher in einer schwierigen Lage.
Für die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I können diese Schwierigkeiten darauf hinauslaufen, dass sie keine Ausschüttungen für 2011 erhalten könnten. Dabei hätten den Anlegern 2011 bereits 116 % ihres eingesetzten Kapitals in Form von Ausschüttungen zurückerhalten haben. Im Leistungsbericht 2010 werden die ausgebliebenen Ausschüttungen auf Verzögerungen bei den indischen Projekten zurückgeführt, derentwegen keine Rückflüsse generiert worden seien. Keine wirklich befriedigende Erklärung für die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I.
Hinweise, dass sich am Ablauf der indischen Bauprojekte viel ändern wird, gibt es wenig. Die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I dürfen sich daher zurecht fragen, wie groß die Chance ist, überhaupt noch Ausschüttungen zu erhalten. Im allerschlimmsten Fall könnte sogar das investierte Kapital verloren gehen. Anleger von DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I, die mit der Situation ihrer Anlage unzufrieden sind, sollten von daher überlegen, ihre Beteiligung rechtlich überprüfen zu lassen. Bei der Anlageberatung kam es häufig zu Fehlern von Banken und Anlageberatern, die Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzten. Beispiele sind Prospekte, die nicht den Mindeststandards entsprechen oder Vermittlungsprovision, über die die Banken und Anlageberater die Anleger nicht aufklärten. Wenn eine Aufklärungspflicht verletzt wurde, liegt eine Falschberatung vor. Anleger können in einem solchen Fall von Bank oder Anlageberater Schadensersatz fordern. Anleger von DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I sollten daher - auch angesichts der ungewissen Weiterentwicklung des Fonds - nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Geldanlage überprüfen zu lassen.
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