KanAm grundinvest Fonds: Auflösung eines Immobilienriesen

Aktien Fonds Anlegerschutz
13.03.2012276 Mal gelesen
Die Kapitalanlagegesellschaft des KanAm grundinvest Fonds kündigt am 29. Februar 2012 mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 die Verwaltung des Fonds. Damit ist die Anteilsrücknahme endgültig ausgesetzt. Der Fonds wird liquidiert – und der Anleger sitzen gelassen?

Die KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH wird nach der Kündigung versuchen, die Immobilien und anderen Vermögensgegenstände aus dem Sondervermögen des KanAm grundinvest Fonds zu veräußern. Hierbei gelten die Gesetze der freien Marktwirtschaft, vor allem die Preisbildung durch Angebot und Nachfrage. Es bleibt also für die Anteilseigner zu hoffen, dass möglichst hohe Verkaufserlöse erzielt werden. Ausweislich ihrer Pressemitteilung rechnet die Kapitalanlagegesellschaft für das erste Quartal 2012 mit einer ersten Auszahlung von Veräußerungserlösen in Höhe von mindestens 200 Mio. €. Für den einzelnen Anleger bedeutet dies: mindestens 2,80 € pro Anteil.

 

Tatsache ist, dass der KanAm grundinvest Fonds bereits im Oktober 2008 erstmals geschlossen und im Juli 2009 wieder geöffnet wurde. Eine weitere Schließung folgte am 06. Mai 2010. Seitdem hatten die Anteilseigner auf die für den 06. Mai 2012 angekündigte, erneute Öffnung gewartet. Vergeblich.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Es steht in den Sternen, ob die Kapitalanlagegesellschaft im Liquidationsverfahren bei dem Verkauf der 51 Fondsimmobilien in neun Ländern die Beträge wieder in die Kasse spülen kann, die die Fondsanleger seinerzeit investiert haben. Über das Schicksal der ebenfalls bis Mai 2012 geschlossenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immovest kann aktuell nur spekuliert werden.

 

Wenn Ihre Geduld als Anleger erschöpft ist, sollten Sie Ihre Chancen nutzen und die Ihnen noch verbliebenen Karten ausspielen. Möglicherweise wurden Sie bei der Anlage ihres Geldes in den KanAm grundinvest Fonds falsch beraten.

 

- Wurde Ihnen beispielsweise zugesichert, der Fonds sei absolut sicher?

- Wurden Sie in einem Beratungsgespräch nach Oktober 2008, also kurz nach der spektakulären Lehman-Pleite, nicht auf die vorherige Schließung hingewiesen?

- Hat Ihr Bankberater es versäumt, Sie auf das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme hinzuweisen?

- Wurden Sie nicht über Provisionen aufgeklärt, die die Bank für den Vertrieb des Immobilienfonds erhalten hat bzw. weiterhin erhält?

 

Dann kann die Möglichkeit bestehen, den investierten Anlagebetrag als Schadensersatz zurück zu fordern. Die KANZLEI GÖDDECKE prüft gerne Ihre individuelle Situation und unterstützt Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Quelle: eigene Recherche

 

07. März 2012 (Rechtsanwältin Kerstin Symalla)