Montranus Medienfonds – OLG Frankfurt gibt Anlegern recht

Montranus Medienfonds – OLG Frankfurt gibt Anlegern recht
05.03.2012493 Mal gelesen
Anleger der Montranus Medienfonds haben gute Ausssichten.

Erneut haben Anleger der Medienfonds Montranus I, II und III Grund zur Freude. Nachdem bereits die Oberlandesgerichte Stuttgart und München den Klagen von Anlegern der Montranus-Fonds stattgab, hat nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu ihren Gunsten entschieden. Das Gericht stellte fest, dass im Fall des Medienfonds Montranus III die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Anleger des Fonds sollten daher jetzt handeln.

Die vom Fondshaus Hannover Leasing entwickelten Medienfonds Montranus I, II und III wurden in den Jahren 2003 bis 2005 auf den Markt gebracht. Rund 9.000 Anleger beteiligten sich an den Medienfonds und investierten über 700 Mio. Euro in die Fonds. Die Beteiligungen an den Medienfonds wurden vor allem von Sparkassen vertrieben. Die Helaba Dublin übernahm die Fremdfinanzierung der Fonds Montranus I-III.

Für die Anleger stellte sich die Beteiligung an den Fonds Montranus I, II oder III als Fehlinvestition heraus. Die wirtschaftliche Entwicklung der Medienfonds verlief schlechter als erwartet, sodass die Anleger der Fonds Montranus I-III auf Ausschüttungen verzichten mussten und vermutlich auch weiterhin verzichten müssen. Aber auch die steuerlichen Rahmenbedingungen änderten sich und viele Anleger mussten sich bereits über Steuernachzahlungen und Säumniszinsen ärgern.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main ist die erste Berufungsentscheidung über den Medienfonds Montranus III. Das Gericht stellte fest, dass die von der Helaba Dublin verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Anleger des Fonds Montranus III können deshalb auch 2012 ihre Finanzierungsverträge, die sie im Zusammenhang mit ihrer Fondsbeteiligung abschlossen, widerrufen. Die Möglichkeit widerrufen zu können, vereinfacht Klagen erheblich, da keine fehlerhaften Beratungsgespräche nachgewiesen werden müssen.

Anleger des Medienfonds Montranus III, die mit der Entwicklung ihres Fonds unzufrieden sind und vielleicht bereits zu Steuernachzahlungen aufgefordert wurden oder befürchten, dass sie noch dazu aufgefordert werden, sollten jetzt handeln. Die Tatsache, dass bereits das dritte Oberlandesgericht zu Gunsten der Anleger der Fonds Montranus I-III entschied, zeigt, dass die Anleger gute Chancen haben, sich ohne großen Aufwand von ihrer Fondsbeteiligung zu lösen und ihr investiertes Geld zurückzuerhalten. Anleger sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Beteiligung an den Medienfonds Montranus I, II oder III überprüfen zu lassen. Es laufen bereits Klagen gegen die Medienfonds.

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