CFB Fonds 165 (Paris) – Schadensersatz nach Falschberatung

CFB Fonds 165 (Paris) – Schadensersatz nach Falschberatung
04.03.2012510 Mal gelesen
Rechtsanwälte informieren Anleger der CFB Fonds.

Eine Nullrunde bei den Ausschüttungen haben die Anleger des CFB Fonds 165 haben bereits hinter sich. Und es gibt Anhaltspunkte, dass das Jahr 2011 ebenfalls keine Ausschüttungen bringen wird. Ausweislich eines Berichts des Manager Magazins über Fremdwährungskredite ist dies für CFB Fonds 165 recht wahrscheinlich.

 

Die Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH legte 2007 den geschlossenem Fonds CFB Fonds 165 auf. Dem Immobilienfonds gehört ein Bürogebäudekomplex mit dem Namen Euro Alsace in Paris. Die Anleger brachten ca. 63 Mio. Euro an Kapital in CFB Fonds 165 ein.

 

Für CFB Fonds 165, der einen Teil seiner Fremdfinanzierung über Kredite in Schweizer Franken abwickelte, verwirklichen sind jene Risiken, die mit Fremdwährungskrediten verbunden sind. Fremdwährungskredite in Schweizer Franken, gelegentlich auch in japanischen Yen, sind bei Immobilienfonds recht häufig anzutreffen. Das liegt zum einen daran, dass das Zinsniveau für Frankenkredite 2008 sehr niedrig war. Zum anderen ging CFB Fonds 165 davon aus, dass wegen des (damaligen) Währungsgefälles zwischen Franken und Euro die Kredite billiger getilgt werden können. Der unvermuteten Höhenflug des Schweizer Franken machte der Rechnung von CFB Fonds 165 einen Strich durch die Rechnung. CFB musste deutlich mehr Geld als veranschlagt für die Tilgung stellen. Das dazu führte wiederum dazu, dass die Ausschüttungen für das Jahr 2010 entfielen. Nachdem der Franken sich auch 2011 als starke Währung zeigte, besteht die Problematik der teureren Kredittilgung weiterhin. Informationen des Manager Magazins zufolge ist es bereits beschlossene Sache, für die Anleger des CFB Fonds 165 auch für 2011 keine Ausschüttungen fließen werden.

 

Anleger des geschlossenen Immobilienfonds CFB Fonds 165, die mit der Situation ihres Fonds unzufrieden sind, sollten überlegen, ihre Kapitalanlage von einem Anwalt rechtlich überprüfen zu lassen. Sollte sich zeigen, dass die Bank oder Berater Aufklärungspflichten verletzten, bieten sich für Anleger gute Chancen, sich von ihrer Anlage lösen zu können. Die Banken und Anlageberater versäumten seinerzeit häufig, die Anleger darüber aufzuklären, ob Vermittlungsprovisionen an sie flossen. Auch die Prospekte, in denen der Immobilienfonds CFB Fonds 165 beschrieben und dargestellt wird, müssen gewisse Mindestkriterien erfüllen. Im Fall, dass Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt wurden, können die Anleger Schadensersatz, im Idealfall verzinst, von den Banken oder Anlageberatern fordern. Die Anleger des Immobilienfonds CFB Fonds 165 sollten deshalb nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

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