2. Academy MHF Filmfonds - Verjährung tritt 2012 ein

2. Academy MHF Filmfonds - Verjährung tritt 2012 ein
19.02.2012820 Mal gelesen
Verjährung 2012: 2. Academy Filmfonds Rechtsanwälte machen Schadensersatz geltend.

Schlimme Post flatterte den Anlegern des Filmfonds MHF Zweite Academy Film ins Haus. Sie werden zu Steuernachzahlungen inklusive 6 % Steuerzins für die Vergangenheit aufgefordert. Es geht um erhebliche Summen. 

Der geschlossene Filmfonds MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG investierte in die Produktion und Auswertung von Kinospielfilmen. Die Filme wurden von der MHF Delbrück Film Produktion 2004 GmbH & Co. KG produziert. Vertrieben wurde die Anlage MHF Zweite Academy Film von der Commerzbank.

 

Lange mussten die Anleger von MHF Zweite Academy Film um die steuerlich vorteilhaften Verlustzuweisungen aus den Jahren 2001 und 2002 bangen. Nun herrscht traurige Gewissheit. Nachdem die Betriebsprüfung abgeschlossen ist, wurden die Verlustzuweisungen aberkannt. Die Steuerbescheide der Anleger wurden abgeändert und versandt. Wegen der 6%igen Verzinsung fordern die Finanzämter große Beträge von den Anlegern des Filmfonds MHF Zweite Academy Film.

Einen Lichtblick für Anleger bilden die Entscheidungen verschiedener Landgerichte. Das Landgericht München I (Entscheidung vom 28.01.2010; Az.: 22 O 76/09) und das Landgericht Konstanz (Entscheidung vom 04.12.2009; Az.: 3 O 32/09 D) entschieden zugunsten der Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy Film. Sie konnten von der Commerzbank Schadensersatz fordern, da die Commerzbank in der Anlageberatung ihre Aufklärungspflichten verletzte. Die Commerzbank hätte den Anlegern die Risiken, die bei der Rückvergütung auftreten können, besser erläutern müssen. Auch Anleger, die von Anlageberatern oder anderen Banken beraten wurden,  können hoffen. Denn häufig wurde nicht ausreichend über die Risiken des Filmfonds aufgeklärt. Von daher bestehen für die Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy Film gute Chancen, sich von dieser Anlage lösen zu können. Die Beratung zahlreicher Anleger der Filmfonds durch die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gezeigt, dass die Anleger oft fehlerhaft informiert wurden. Es werden daher nun zahlreiche Klagen eingereicht.

Anders als für Anleger des Filmfonds MHF Erste Academy Film ist der Zug für MHF Zweite Academy Film noch nicht abgefahren. Betroffene Anleger, die sich wehren wollen, müssen schnell handeln. Es droht Verjährung. Möglicherweise bereits zum Stichtag! Seit dem im Jahre 2002 geänderten Verjährungsrecht tritt die Verjährung genau 10 Jahre nach dem Abschluss des Academy Filmfonds ein. Wenn also beispielsweise der Academy Filmfonds am 01.11.2002 abgeschlossen wurde, tritt am 01.12.2012 Verjährung ein. Von daher sollten Anleger von MHF Zweite Academy Film prüfen, an welchem Datum sie ihre Beteiligung erwarben und umgehend Rechtsrat suchen. Um die Verjährung zu verhindern, sollten Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy Film sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Anlage überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen finden Anleger hier:

Academy Filmfonds Infoportal

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1
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