Zum Jahresende 2011 werden wieder zahlreiche Ansprüche von Anlegern von Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Aktienfonds, Zertifikate endgültig verjähren. Dann bleiben Anleger auf einem Schaden sitzen. In vielen Fällen ist dies nicht notwendig, da viele Anleger von Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Aktienfonds, Zertifikate gute Aussichten auf Schadensersatz haben. Sie müssen nur gesichert werden.
Derzeit leitet die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hunderte Verfahren ein, um die Verjährung zu hemmen und so die Ansprüche der Anleger von Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Aktienfonds, Zertifikate zu sichern. Dies kann kostengünstig geschehen, es ist nicht zwingend eine Klage notwendig.
Anleger müssen jedoch nun umgehend handeln. Gerade bei Anlagen, die vor 2002 abgeschlossen wurden, tritt Ende 2011 endgültig Verjährung ein.
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen nimmt noch Mandate an, damit die Anleger von Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Aktienfonds, Zertifikate nicht alleine gelassen werden oder den Rechtsanwalt "um die Ecke" beauftragen müssen, der sich mit dem Spezialgebiet "Bank- und Kapitalmarktrecht" nicht auskennt.
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