Medienfonds der Hannover Leasing (HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131, HL 142) – Ansprüche gegen die Anlageberater drohen zum Jahresende 2011 zu verjähren, Überprüfung der Ansprüche sollte umgehend geschehen!

Medienfonds der Hannover Leasing (HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131, HL 142) – Ansprüche gegen die Anlageberater drohen zum Jahresende 2011 zu verjähren, Überprüfung der Ansprüche sollte umgehend geschehen!
11.12.2011542 Mal gelesen
Für Anleger der Medienfonds der Hannover Leasing wird die Zeit allmählich knapp: nur noch bis zum Ende 2011 haben Anleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131 Zeit, um ihre Ansprüche gegenüber den Anlageberatern geltend zu machen, danach bleiben sie auf ihrem Schaden vollständig sitzen.

Aufgrund einer Änderung des Verjährungsrechts im Jahr 2002 drohen zum 31.12.2011 viele Ansprüche aus Medienfonds endgültig und absolut zu verjähren, sog. ultimo-Verjährung. Um sich hiervor zu schützen, sollten geschädigte Anleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131 umgehend handeln und sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, damit noch vor Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Oftmals haben Anleger der Hannover Leasing Medienfonds Schadensersatzansprüche gegen ihre Anlageberater, da diese die Anleger bei Beteiligungserwerb fehlerhaft beraten haben. Somit besteht für diese die Möglichkeit im Wege des Schadensersatzes sich von ihren Verlusten aus den Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131, namentlich den Steuernachzahlungen und den Zinsschäden, zu lösen.

Da es bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der steuerlichen Problematik bezüglich der Hannover Leasing Medienfonds allerdings noch Jahre dauern könnte, die Ansprüche aber bis dahin verjährt sind, sollten Anleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131 jetzt dringend handeln. Aber auch für Anleger anderer Hannover Leasing Medienfonds, wie z.B. denen des HL 142, besteht dringender Handlungsbedarf, da bei diesen die Verjährung ab dem Jahr 2012 taggenau 10 Jahre nach Beteiligungserwerb eintritt und somit erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen, da die Verjährung nicht mehr wie gewohnt am Jahresende eintritt.

Da Anleger der Hannover Leasing Medienfonds gute Chancen haben, ihr bereits verloren geglaubtes Kapital wieder zurück zu erlangen, sollte unbedingt noch vor dem 31.12.2011 gehandelt werden!

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