Aufgrund einer Änderung des Verjährungsrechts im Jahr 2002 drohen zum 31.12.2011 viele Ansprüche aus Medienfonds endgültig und absolut zu verjähren, sog. ultimo-Verjährung. Um sich hiervor zu schützen, sollten geschädigte Anleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131 umgehend handeln und sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, damit noch vor Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Oftmals haben Anleger der Hannover Leasing Medienfonds Schadensersatzansprüche gegen ihre Anlageberater, da diese die Anleger bei Beteiligungserwerb fehlerhaft beraten haben. Somit besteht für diese die Möglichkeit im Wege des Schadensersatzes sich von ihren Verlusten aus den Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131, namentlich den Steuernachzahlungen und den Zinsschäden, zu lösen.
Da es bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der steuerlichen Problematik bezüglich der Hannover Leasing Medienfonds allerdings noch Jahre dauern könnte, die Ansprüche aber bis dahin verjährt sind, sollten Anleger der Hannover Leasing Medienfonds HL 113, HL 114, HL 126, HL 128, HL 129, HL 130, HL 131 jetzt dringend handeln. Aber auch für Anleger anderer Hannover Leasing Medienfonds, wie z.B. denen des HL 142, besteht dringender Handlungsbedarf, da bei diesen die Verjährung ab dem Jahr 2012 taggenau 10 Jahre nach Beteiligungserwerb eintritt und somit erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen, da die Verjährung nicht mehr wie gewohnt am Jahresende eintritt.
Da Anleger der Hannover Leasing Medienfonds gute Chancen haben, ihr bereits verloren geglaubtes Kapital wieder zurück zu erlangen, sollte unbedingt noch vor dem 31.12.2011 gehandelt werden!
Weiterlesen unter:
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de