Offene Immobilienfonds in der Abwicklung (Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect) – Anteile halten und auf Ausschüttung warten oder schon jetzt über die Börse verkaufen?

Offene Immobilienfonds in der Abwicklung (Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect) – Anteile halten und auf Ausschüttung warten oder schon jetzt über die Börse verkaufen?
29.11.2011658 Mal gelesen
Informationen zu offenen Immobilienfonds in Abwicklung.

Rund 6,5 Mrd. € an Anlegergeldern befinden sich in offenen Immobilienfonds, die derzeit abgewickelt werden und vor der Auflösung stehen, wie das Handelsblatt am 11.11.2011 berichtete. Für viele Anleger dieser Fonds (Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect) stellt sich deshalb momentan die Frage, ob sie auf ihr Geld warten sollen, das heißt im Rahmen der turnusmäßigen halbjährlichen Ausschüttung, oder ob sie die Anteile mit Abschlägen über die Börse verkaufen sollen.

Die Beantwortung dieser Frage ist äußerst schwierig; so haben selbst Mitarbeiter der betroffenen Fonds (Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect) und Bankberater keine allgemeingültige Lösung. Es kann mithin nicht vorhergesagt werden, ob den Anlegern, wenn sie die Anteile an den offenen Immobilienfonds (Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect) weiterhin halten, in der Zukunft keine weiteren Abwertungen der Anteile drohen.

Auf der anderen Seite müssen bei einem Verkauf über die Börse erhebliche Abschläge in Kauf genommen werden, sodass es sinnvoller erscheinen kann, die Anteile an den Fonds Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect doch nicht über die Börse zu verkaufen. So wird z.B. für den Morgan Stanley P2 Value derzeit an der Börse nur der halbe Anteilspreis gezahlt.

Im Endeffekt hängt die Beantwortung der Frage davon ab, wie sich der Anteilswert der Fonds Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect in Zukunft entwickeln wird, also zu welchen Preisen die Fonds ihre Gebäude verkaufen können. Diese müssen zu angemessenen Bedingungen verkauft werden, doch ist dies nicht möglich - so hat die Praxis gezeigt - wird abgewertet: der Morgan Stanley P2 Value hat hierbei zwischen der ersten Anteilsaussetzung und der Ankündigung der Abwicklung fast die Hälfte seines Wertes durch Abwertungen verloren.

Ein Verkauf zu den jetzigen Preisen über die Börse würde sich also lohnen, wenn die Börsenkurse durch künftige Abwertungen der Fondsanteile des Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect unterschritten würden. Dieses Szenario ist nicht völlig ausgeschlossen.

Allerdings gibt es für Anleger der sich in Abwicklung befindlichen Fonds Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect noch eine weitere Option neben dem Abwarten auf Ausschüttungen und dem Verkauf über die Börse: Anleger sollten von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre Anlageberater aus einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen, da in diesem Fall die Rückabwicklung der Anlage erreicht werden kann und die Verluste somit vermieden werden können. Eine Falschberatung liegt vor allem dann vor, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Fonds Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa, DEGI International, TMW Immobilien Weltfonds, AXA Immoselect aufgeklärt wurden oder auch wenn ihnen Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen wurden, die die Anlageberater von der Fondsgesellschaft erhalten haben.

Aufgrund der drohenden Verjährung dieser Ansprüche sollte allerdings nicht länger gewartet werden.

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