Anleger der Lebensversicherungsfonds und Schiffsfonds HCI Schiffsfonds, HCI Optivita, HSC Aufbauplan haben sich an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt, weil sie mit ihrer Anlage in die HCI Schiffsfonds, HCI Optivita, HSC Aufbauplan unzufrieden waren. Im Rahmen der Beratung hat sich dann rausgestellt, dass die Anleger nicht hinreichend über die Funktionsweise und die Risiken der HCI Schiffsfonds, HCI Optivita, HSC Aufbauplan Fonds aufgeklärt wurden. Diese sind enorm. Es handelt sich um geschlossene Beteiligungen, bei denen Anleger auf das Folgende hinzuweisen sind:
- Lebensversicherungsfonds sind keine Lebensversicherungen, sondern komplexe unternehmerische Beteiligungen.
- Schiffsfonds sind komplizierte Anlageprodukte, die schwer verständlich sind.
- Es bestehen Verlust und Totalverlustrisiken.
- Es besteht kein funktionierender Zweitmarkt, so dass der Anleger lange gebunden ist und nicht an sein Geld kommt.
- Es bestehen steuerliche Risiken, Zinsrisiken und sonstige erhebliche Risiken.
- Eine Bank muss auf Provisionen hinweisen, die sie aus dem Geschäft mit dem Anleger erhält.
- Daneben gibt es zahlreiche weitere Hinweispflichten.
Sind Anleger der HCI Schiffsfonds, HCI Optivita, HSC Aufbauplan Fonds nicht aufgeklärt worden, haben Sie gute Aussichten auf Schadensersatz. Anleger sollten jedoch umgehend handeln, da Ende 2011 zu Ansprüche verjähren können. Es sollte daher umgehend ein im Kapitalanlagerecht tätiger Rechtsanwalt aufgesucht werden.
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