N1 Filmfonds – Verjährung der Ansprüche droht zum Jahresende 2011, Ansprüche sollten gesichert werden

N1 Filmfonds – Verjährung der Ansprüche droht zum Jahresende 2011, Ansprüche sollten gesichert werden
26.11.2011534 Mal gelesen
Die Zeit wird langsam knapp für Anleger von N1 Filmfonds: viele Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Anlageberater verjähren zum 31.12.2011, sodass umgehend etwas gegen die drohende Verjährung unternommen werden muss.

Der N1 Filmfonds wurde von der DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt, wobei der Vertrieb vorwiegend über die Volksbanken und Raiffeisenbanken erfolgte. Insgesamt wurden zwischen den Jahren 2001 und 2003 über 104 Mio. € von den Anlegern eingesammelt, welche sich an dem N1 Filmfonds als Kommanditisten beteiligten und somit nicht nur an den Gewinnen der Gesellschaft teilnehmen, sondern auch an ihren Verlusten.

Die Verluste sind für die Anleger des N1 Filmfonds aber enorm. Das Sachverständigenbüro Holm wurde zur Erstellung eines Gutachtens über den N1 Filmfonds beauftragt, welches zu folgendem Ergebnis kam: der N1 Filmfonds konnte seine Umsatzprognosen bei weitem nicht erreichen und hat diese im Kernbereich Filmerlöse zwischen 2001 und 2005 unter 20 % der prognostizierten Werte abgedeckt. Weiterhin habe der N1 Filmfonds nicht produktionsbezogene Kosten von über 50 % erzeugt, von welchen im Beteiligungsprospekt keine Rede war. Insgesamt stellte das Sachverständigenbüro Holm heraus, dass mit Verlusten von über 80 % bis hin zum Totalverlust der Einlage zu rechnen ist.

Anleger des N1 Filmfonds, die das Totalverlustrisiko aber nicht tragen möchten, sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um überprüfen zu lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater aufgrund einer Falschberatung zustehen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt hierzu mit: "Viele Anleger des N1 Filmfonds wurden nicht ordnungsgemäß beraten. Eine adäquate Aufklärung über die erheblichen Verlustrisiken, wie z.B. das sich nun möglicherweise realisierende Totalverlustrisiko, unterblieb in vielen Fällen. Es lohnt sich deshalb für die Anleger des N1 Filmfonds noch in diesem Jahr Klage einzureichen."

Anleger des N1 Filmfonds können ihre erheblichen Verluste möglicherweise gänzlich abwenden, wenn sie ihre Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Allerdings wird die Zeit hierfür allmählich knapp, da die Ansprüche zum Jahresende 2011 zu verjähren drohen, sodass umgehend gehandelt werden sollte.

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