Umweltfonds – Ansprüche verjähren zum 31.12.2011, es muss jetzt gehandelt werden

Umweltfonds – Ansprüche verjähren zum 31.12.2011, es muss jetzt gehandelt werden
26.11.2011309 Mal gelesen
Für Anleger in Umweltfonds wird die Zeit knapp: viele von diesen haben nur noch bis zum Jahresende Zeit eventuelle Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern aus einer Falschberatung geltend zu machen und somit von ihren Verlusten aus dem Umweltfonds loszukommen. Es sollte also schnell gehandelt werden.

Umweltfonds sind geschlossene Fonds, an denen sich Anleger als Gesellschafter und somit Mitunternehmer beteiligen, sodass diese am Gewinn der Gesellschaft, aber auch deren Verlusten teilnehmen. Diese Fonds investieren hierbei in verschiedene Träger erneuerbarer Energien und werden in den unterschiedlichsten Formen aufgelegt, wobei die wichtigsten Solarfonds, Windkraftfonds, Biomassefonds, Waldfonds und Geothermiefonds darstellen.

Viele Umweltfonds können allerdings die Versprechungen nicht halten, sodass die Anleger über deren Entwicklung enttäuscht sind. Diese sollten deshalb umgehend überprüfen lassen, ob ihnen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Anlageberatern aus einer Falschberatung zustehen. "Oftmals wurden Anleger von Umweltfonds falsch beraten. Diese wurden meistens nur auf die Vorzüge der Anlage hingewiesen, also vor allem darauf, dass man durch die Investition in erneuerbare Energien aktiv etwas für die Umwelt tut und Umweltfonds somit eine Anlagemöglichkeit mit "gutem Gewissen" sind. Von den erheblichen Verlustrisiken wurde dabei aber kaum gesprochen. Diese können aber im totalen Verlust der Einlage bestehen." Dies teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen den Anlegern von Umweltfonds mit.

Enttäuschte Umweltfonds-Anleger sollten deshalb umgehend ihre Ansprüche überprüfen lassen, sodass Verluste vermieden werden können. Hierbei ist schnelles Handeln dringend geboten, da zum Jahresende viele Ansprüche verjähren.

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