Dreiländerfonds DLF, DHB – Endgültige Verjährung der Schadensersatzansprüche Ende 2011!

24.11.2011 2299 Mal gelesen
Die Zeit wird langsam knapp: Anleger der Dreiländerfonds DLF, DHB (Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft Walter Fink AG) müssen schnell handeln, da ihre Schadensersatzansprüche zum 31.12.2011 verjähren. Wird diese Zeit nicht genutzt, bleiben Anleger auf ihren Verlusten sitzen und können diese nicht mehr geltend machen.

Die Dreiländerfonds DLF, welche in Immobilien in Deutschland und den USA, sowie in Wertpapiere aus der Schweiz investierten, entwickelten sich nicht so, wie sich dies die Initiatoren, Anlageberater und vor allem die rund 35 000 geschädigten Anleger vorgestellt haben. Der Dreiländerfonds DLF 94/17 -Walter Fink KG ist hierbei der größte Fonds mit über 1 Mrd. € Fondsvermögen. Auch dieser konnte, wie so viele andere Dreiländerfonds DLF, die geplanten Ausschüttungen nicht leisten und somit die prospektierte Rendite nicht erreichen.

Vielfach wurden die Dreiländerfonds DLF durch freie Berater vermittelt, wobei den Anleger der Dreiländerfonds DLF, DHB häufig noch zum Abschluss eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung geraten wurde. Hinzu kommt also bei vielen Anlegern zu den Verlusten der Dreiländerfonds DLF, DHB auch noch die Last der Darlehensrückführung.

Anleger der Dreiländerfonds DLF können sich aber von diesen Verlusten lossagen, wenn sie sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da eventuelle Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegenüber den Anlageberatern spätestens zum 31.12.2011 absolut und endgültig verjähren. "Viele der von uns vertretenen Anleger wurden falsch beraten und können also heute noch Schadensersatzansprüche erheben, sodass sie von ihrem Schaden befreit werden. Häufig fehlte eine ausführliche Beratung der Anleger über die Risiken der Dreiländerfonds DLF, DHB, vor allem der erheblichen Verlustrisiken. Da aber mit dem Beginn des neuen Jahres jegliche Ansprüche der Anleger verjähren, sollte schnellstmöglich gehandelt werden", teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.

Vor Jahresende 2011 muss also noch Klage eingereicht werden, sodass Anleger der Dreiländerfonds DLF, DHB ihr bereits verloren geglaubtes Kapital zurückerhalten können.

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