Die Dreiländerfonds DLF, welche in Immobilien in Deutschland und den USA, sowie in Wertpapiere aus der Schweiz investierten, entwickelten sich nicht so, wie sich dies die Initiatoren, Anlageberater und vor allem die rund 35 000 geschädigten Anleger vorgestellt haben. Der Dreiländerfonds DLF 94/17 -Walter Fink KG ist hierbei der größte Fonds mit über 1 Mrd. € Fondsvermögen. Auch dieser konnte, wie so viele andere Dreiländerfonds DLF, die geplanten Ausschüttungen nicht leisten und somit die prospektierte Rendite nicht erreichen.
Vielfach wurden die Dreiländerfonds DLF durch freie Berater vermittelt, wobei den Anleger der Dreiländerfonds DLF, DHB häufig noch zum Abschluss eines Darlehens zur Finanzierung der Beteiligung geraten wurde. Hinzu kommt also bei vielen Anlegern zu den Verlusten der Dreiländerfonds DLF, DHB auch noch die Last der Darlehensrückführung.
Anleger der Dreiländerfonds DLF können sich aber von diesen Verlusten lossagen, wenn sie sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da eventuelle Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegenüber den Anlageberatern spätestens zum 31.12.2011 absolut und endgültig verjähren. "Viele der von uns vertretenen Anleger wurden falsch beraten und können also heute noch Schadensersatzansprüche erheben, sodass sie von ihrem Schaden befreit werden. Häufig fehlte eine ausführliche Beratung der Anleger über die Risiken der Dreiländerfonds DLF, DHB, vor allem der erheblichen Verlustrisiken. Da aber mit dem Beginn des neuen Jahres jegliche Ansprüche der Anleger verjähren, sollte schnellstmöglich gehandelt werden", teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.
Vor Jahresende 2011 muss also noch Klage eingereicht werden, sodass Anleger der Dreiländerfonds DLF, DHB ihr bereits verloren geglaubtes Kapital zurückerhalten können.
Weiterlesen unter:
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de