Medico Fonds Bonnfinanz – Ansprüche verjähren endgültig zum Jahresende 2011, es muss jetzt gehandelt werden!

Medico Fonds Bonnfinanz – Ansprüche verjähren endgültig zum Jahresende 2011, es muss jetzt gehandelt werden!
18.11.2011477 Mal gelesen
Medico Fonds Bonnfinanz: Anleger haben jetzt die letzte Chance

Die Schadensersatzansprüche der Anleger einiger Medico Fonds verjähren mit Ablauf des Jahres 2011 endgültig, sodass diese Anleger der Medico Fonds danach auf ihren Verlusten sitzen bleiben. Um dies zu vermeiden, sollte umgehend gehandelt werden, die Zeit drängt!

Aufgelegt wurden die Medico Fonds von der Gebau AG zwischen den Jahren 1984 und 2005 als geschlossene Immobilienfonds, an denen sich rund 25 000 Anleger mit einem Vermögen von ca. 665 Mio. € beteiligten. Vertrieben wurden die Medico Fonds von der Apotheker- und Ärztebank und der Bonnfinanz AG. Die Anlage an den Medico Fonds entwickelte sich jedoch entgegen aller ihrer Versprechungen nicht zu einer lohnenden Investition:

Viele Medico Fonds erlitten erhebliche Verluste, welche bei einigen Anlegern bis hin zum Totalverlust gereichen. Bei vielen Medico Fonds - Medico Fonds Nr. 30, 31, 32, 33 - wurden deshalb die Anleger aufgefordert einer Kapitalerhöhung zuzustimmen, damit die Fonds saniert werden können. Hart für die Anleger ist, dass ihnen sofort mit einer Klage im Falle der Ablehnung der Zustimmung gedroht wurde! Aber auch Anleger der Medico Fonds Nr. 37 und 31 haben Post von der Gebau Fonds GmbH erhalten und wurden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. In allen diesen Fällen sollte nicht einfach gezahlt werden, da möglicherweise Ansprüche entgegengehalten werden können.

Enttäuschte Anleger sollten nun aber umgehend handeln, da bei vielen Medico Fonds die Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater endgültig zum Jahresende 2011 verjähren. "Die Versprechungen der Anlageberater klangen verlockend für die Anleger: eine hohe Rendite bei gleichzeitiger Sicherheit, geeignet zur Altersvorsorge und Steuerersparnisse. Es stellt allerdings schon eine Falschberatung dar, bei einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, wie bei den Medico Fonds, von einer sicheren Anlage zu sprechen, da der Anleger als Gesellschafter immer einem unternehmerischen Risiko unterliegt, welches bis zum Totalverlust seiner Einlage führen kann. Wir werden deshalb für unsere Anleger noch dieses Jahr Klage einreichen, um die Ansprüche zu sichern." Dies teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen mit.

Die Schadensersatzansprüche sollten also von den Anlegern der Medico Fonds umgehend überprüft werden lassen und bei Bestehen auch erhoben werden, da ansonsten mit dem Ablauf des 31.12.2011 diese nicht mehr durchgesetzt werden können - dies gilt für alle Beteiligungen, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden.

Anleger der Medico Fonds sollten dies von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Anleger, die sich schlecht beraten fühlen, sollten dringend handeln, bevor es zu spät ist.

Hier finden sich weitere Informationen:

Medico Fonds Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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