Verjährung von Kapitalanlagen Ende 2011 - Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Aktienfonds

Verjährung von Kapitalanlagen Ende 2011 - Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Aktienfonds
30.10.2011628 Mal gelesen
Bei vielen Kapitalanlagen verjähren die Ansprüche Ende 2011! Anleger müssen somit ihre letzte Chance ergreifen ohne Verluste aus der Anlage wie Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate und Aktienfonds (Union Investment, DEKA, DWS) herauszukommen.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt geschädigten Anlegern von Kapitalanlagen wie z.B. Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds, Zertifikate etc. mit, dass Ende 2011 Ansprüche gegen die Anlageberater in Milliardenhöhe verjähren, wenn nichts unternommen wird. Viele tausende Anleger haben ihr angespartes Vermögen nämlich in Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds, Zertifikate und weitere Anlagen investiert, nicht immer mit viel Erfolg. Diese Kapitalanlagen wurden über viele verschiedene Banken vermittelt wie z.B. die Commerzbank, Deutsche Bank, Uni Credit, Targobank, Hypovereinsbank, Sparkasse, Volksbank, Apobank Deutsche Apotheker- und Ärztebank und freie Anlageberater wie AWD, Allfinanz, DVAG Deutsche Vermögensberatung, Plansecur, Bonnfinanz etc.

 

Gute Aussichten auch heute noch Schadensersatz von ihren Anlageberatern zu erhalten, haben vor allem Anleger, die ihre Anteile an der Kapitalanlage vor 2002 erworben haben und beim Börsencrash von 2001 erhebliche Verluste erlitten haben. Betroffen sind hier vor allem Anleger der DEKA Fonds, Union Investment Fonds, DWS Fonds etc. Aber auch Anleger geschlossener Fonds wie Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds etc. haben noch gute Aussichten auf Schadensersatz, sodass sie im besten Fall ohne Verluste von ihrer Anlage loskommen können.

 

Anleger, die ihre Anteile an den Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds, Zertifikate vor dem Jahr 2002 erworben haben, müssen nun also umgehend handeln und sich um anwaltlichen Rat bemühen, da die Ansprüche ansonsten nicht mehr durchgesetzt werden können und sie somit auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen informiert deshalb Anleger von fehlgeschlagenen Kapitalanlagen über die Verjährung Ende 2011 und die Möglichkeiten, die bestehen, um diese Verjährung zu hemmen, sodass die Ansprüche mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Weitere Informationen sowie eine Expertencheck für € 50.- finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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