MHF Erste und MHF Zweite Academy Filmfonds - Ansprüche werden angemeldet

Aktien Fonds Anlegerschutz
08.10.2011814 Mal gelesen
MHF Erste und MHF Zweite Academy Filmfonds, Medienfonds: nachdem Anlegern Steuernachzahlungen mitgeteilt wurden, werden Ansprüche bei der Commerzbank durch Dr. Stoll & Kollegen geltend gemacht. Ende 2011 verjähren die Ansprüche.

Für die Anleger der MHF Erste und MHF Zweite Academy Filmfonds, Medienfonds war es eine Hiobsbotschaft: Steuernachzahlungen in nicht geahntem Ausmaß. Dies wurde den Anleger der MHF Erste und MHF Zweite Academy Filmfonds, Medienfonds erst kürzlich mitgeteilt. Zahlreiche Anleger sind betroffen und von der Commerzbank und deren Beratung enttäuscht.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht nun gegen die Commerzbank wegen Falschberatung geltend. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Zahlreiche Anleger der MHF Erste und MHF Zweite Academy Filmfonds, Medienfonds haben uns berichtet, dass ihnen die Medienfonds als hervorragendes Steuersparmodell verkauft wurden. Über Risiken hat man die Anleger hingegen nicht aufgeklärt. Auch Kick-Backs (Rückvergütungen) wurden verschwiegen. Wir werden daher notfalls gegen die Commerzbank klagen."

Anleger der MHF Erste und MHF Zweite Academy Filmfonds, Medienfonds sollten nun umgehend handeln. Bei dem MHF Erste Academy Filmfonds verjähren Ende 2011 die Ansprüche endgültig. Bei dem MHF Zweite Academy Filmfonds droht die Verjährung ebenfalls einzutreten. Wenn Anleger jetzt nicht handeln, ist es zu spät und sie bleiben auf dem Schaden sitzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/academy-filmfonds-medienfonds-–-mhf-zweite-academy-film-gmbh-co-kg

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de