DCM Renditefonds – Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Banken droht

DCM Renditefonds – Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Banken droht
21.09.20111435 Mal gelesen
DCM Renditefonds Verjährung droht! Wichtige Informationen.

Die DCM Renditefonds sind geschlossene Immobilienfonds, die von der DCM Deutsche Capital Management AG aufgelegt wurden. Hierbei bezeichnet sich die DCM AG selbst als eines der führenden unabhängigen Emissionshäuser für geschlossene Fonds. Mit ihren ca. 120 Mitarbeitern konnte die DCM AG bislang rund 90 000 Beteiligungen bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 4,7 Mrd. € verwalten. Neben dem Kernsegment der Immobilien im In- und Ausland bietet die DCM AG auch zahlreiche andere Beteiligungen wie geschlossene Medienfonds, Containerfonds, Flugzeugfonds, Solarfonds und Dachfonds an. Gegründet wurde die DCM AG im Jahr 1986, wo sie allerdings noch unter Deinböck KG firmierte; eine Umfirmierung erfolgte erst 2003.

Allerdings brachten viele der DCM Fonds, hierunter vor allem auch die DCM Renditefonds, den Anlegern bislang nur erhebliche Verluste ein, da die Entwicklung der DCM Renditefonds höchst unbefriedigend verläuft. Der DCM Vermögensaufbaufonds 2 zum Beispiel wurde auch schon auf die Warnliste von Stiftung Warentest gesetzt. Die DCM Renditefonds 18, 22 und 23 waren neulich erst in den Schlagzeilen, da sie 2007 Aktien der Prime Office AG erwarben und in der Folgezeit auch das Immobilienvermögen auf diese Gesellschaft übertragen wurde, sodass die DCM Renditefonds nur noch mittelbar über die Prime Office AG an Immobilien beteiligt sind. Bis es zum Börsengang der Prime Office AG kam, verstrich allerdings viel Zeit und als dieser Ende Juni 2011 schließlich stattfand und die Aktien platziert wurden, dauerte die Freude der Anleger der DCM Renditefonds nicht lange an:

Die Anleger der DCM Renditefonds, die in der Prime Office REIT-AG beteiligt sind, mussten eine Abwertung ihrer Anteile um bis zu 75 % erfahren! Dies ist ein herber Verlust für Anleger der DCM Renditefonds.

Anleger der DCM Renditefonds müssen allerdings nicht auf ihren Verlusten sitzen bleiben, da gute Chancen bestehen, das verlorene Geld zurückzuholen, indem eine Schadensersatzklage gegen die Banken, die ihnen die Anteile an den DCM Renditefonds vermittelt haben, angestrebt wird. Ein solcher Schadensersatzanspruch entsteht, wenn Anleger bezüglich der DCM Renditefonds von ihren Bankberatern falsch beraten wurden, ihnen also z.B. die erheblichen Risiken der DCM Renditefonds nicht aufgezeigt wurden. Diese Risiken sind mitunter aber enorm, da sich die Beteiligung an den DCM Renditefonds als eine unternehmerische darstellt und der Anleger bei einer solchen ebenso an den Gewinnen wie an den Verlusten der Fondsgesellschaft beteiligt ist. Dies bedeutet, dass Anleger des DCM Renditefonds auch einem Totalverlustrisiko ihres eingezahlten Kapitals unterliegen. Wurde Anlegern die Beteiligung an den DCM Renditefonds also als sichere Anlage zur Altersvorsorge angepriesen, so ist diese Aussage im Hinblick auf die Verlustrisiken nicht haltbar und von einer fehlerhaften Anlageberatung auszugehen.

Schadensersatzansprüche gegen Banken können schließlich auch dann erhoben werden, wenn ihnen Kick-Backs, also Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der DCM Renditefonds von der Fondsgesellschaft erhalten haben, verschwiegen wurden.

Ein vorzeitiger Ausstieg aus den DCM Renditefonds ist aber auch über einen Widerruf möglich. Das OLG München hat in seinem Urteil vom 31.03.2011 (29 U 3822/10) entschieden, dass die Widerrufsbelehrung bezüglich des DCM Renditefonds 5 missverständlich und damit unwirksam ist. Wird dieser Ansicht des OLG München gefolgt, so kann das Widerrufsrecht auch heute noch ausgeübt werden und der Beitritt zu den DCM Renditefonds noch heute widerrufen werden - jedenfalls dann, wenn der Betritt in einer Haustürsituation stattgefunden hat. Allerdings sollten Anleger nicht unvorsichtigerweise nun den Widerruf erklären, sondern sich zunächst von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt über die beste Möglichkeit beraten lassen, wie der Beitritt zu den DCM Renditefonds rückgängig gemacht werden kann.

Bezüglich der Schadensersatzansprüche der Anleger der DCM Renditefonds ist noch dringend darauf hinzuweisen, dass viele Ansprüche noch dieses Jahr, nämlich zum 31.12.2011, verjähren. Dies gilt vor allem für Anlagen, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden. 2002 wurde das Verjährungsrecht grundlegend neu geregelt und eine absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren eingefügt. Mit einer Übergangsregelung vom alten zum neuen Recht heißt das nun für alle Ansprüche der Anleger der DCM Renditefonds, die vor dem Jahr 2002 entstanden sind, dass diese endgültig zum 31.12.2011 verjähren, danach also nicht mehr durchgesetzt werden können. Auch aus diesem Grunde lohnt sich also der Gang zum Rechtsanwalt, da dieser bei Bestehen der Ansprüche verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen kann.

Weitere Informationen sowie einen Erstcheck von Experten finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/dcm-renditefonds-prime-office-ag-und-die-deutsche-bank-–-anleger-der-dcm-renditefonds-fuehlen-sich-v

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